Kontakt
Op'n Ellerhoop 6
24558 Henstedt-Ulzburg
E-Mail schreiben

Tag und Nacht
04193/4915

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
    • Erbrecht
    • Gesetzliche Erbfolge
    • Trauer Knigge
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
    • Bestattungsfinanz
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats H-U
  • Gedenkseite
  • Kundenportal
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
    • Trauermusik
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
    • Trauer Knigge
  • Trauerdruckportal
  • Jobs
  • Blogbeiträge
  • Termine im Memorium/News
  • Team Nachhaltigkeit
  • Unser Bestattungsinstitut
  • Memorium am Friedhof
  • Unser Team
  • Sterbefall
  • Unsere Leistungen im Trauerfall
  • Leistungen
  • Vorsorge
  • Trauer
  • Neues & Interessantes
    • LOOP Living Cocoon™
    • Bestattungsverfügung
    • Sozialamt und Sterbegelversicherung
    • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
    • Schon mal an Vorsorge gedacht?
  • Veranstaltungstermine
  • Kontakt
  • Gedenkseite

Neues und Interessantes über uns
und die Bestattungsbranche

Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.

Unsere neuesten Infos:
Trauerheimat informiert.

Der Anruf kommt oft ohne Vorwarnung. Und während der Kopf noch versucht zu begreifen, was passiert ist, stehen plötzlich Entscheidungen im Raum, die sich zu groß anfühlen: Wer stellt den Totenschein aus? Was ist als Nächstes zu tun? Welche Bestattungsart passt - und was kostet das alles? Wenn Sie gerade einen bestatter henstedt-ulzburg suchen, brauchen Sie vor allem eins: verlässliche Orientierung, die Sie nicht überfordert.

Was ein Bestatter in Henstedt-Ulzburg wirklich für Sie übernimmt

Ein gutes Bestattungsinstitut ist nicht nur Organisator, sondern Schutzraum. Es hält Ihnen den Rücken frei, damit Sie trauern können - und sorgt gleichzeitig dafür, dass nichts liegen bleibt. Dazu gehört zunächst die sichere Überführung und Versorgung der verstorbenen Person. Ebenso wichtig sind die vielen Schritte im Hintergrund: Abstimmungen mit Ärzten, Standesamt und Friedhof, Terminplanung, Koordination von Trauerfeier, Musik, Floristik und Trauerdruck.

Viele Angehörige unterschätzen, wie entlastend ein klarer Ablauf ist. Denn selbst kleine Fragen - „Welche Unterlagen fehlen noch?“ oder „Wann muss was entschieden sein?“ - können im Trauerfall schwer wiegen. Ein professioneller Bestatter führt Sie durch diese Punkte, ohne Sie zu drängen.

Akutfall: Was Sie in den ersten 24 Stunden wissen sollten

Im Sterbefall sind die ersten Handgriffe oft von Unsicherheit geprägt. Grundsätzlich gilt: Zu Hause wird zunächst eine Ärztin oder ein Arzt gerufen, um den Totenschein auszustellen. In einer Einrichtung übernimmt das meist das Personal. Erst danach kann die Überführung erfolgen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte als Nächstes anstehen, hilft es, gedanklich zu trennen: Was ist sofort nötig, was kann warten? Sofort nötig sind die ärztliche Feststellung und die Kontaktaufnahme zu einem Bestatter, der rund um die Uhr erreichbar ist. Warten kann vieles, was mit Gestaltung zu tun hat: Musik, Blumenschmuck, Text für die Traueranzeige. Es ist völlig in Ordnung, diese Entscheidungen nicht „auf Knopfdruck“ zu treffen.

Welche Unterlagen sind typischerweise wichtig?

Oft lassen sich Dokumente nachreichen. Trotzdem ist es hilfreich, früh zu wissen, wonach gefragt wird. Häufig benötigt werden Personalausweis der verstorbenen Person (oder eine Kopie), Geburts- und ggf. Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Wenn es eine Bestattungsvorsorge oder einen „Letzten Willen“ gibt, sollte diese Information sofort erwähnt werden.

Bestattungsarten in und um Henstedt-Ulzburg: Was passt zu Ihrer Familie?

Die „richtige“ Bestattungsart gibt es nicht. Es gibt nur die, die zu der verstorbenen Person, zu Ihrer Familie und zu den Rahmenbedingungen passt. In der Region sind klassische Formen wie Erd- und Feuerbestattung weiterhin verbreitet. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis nach Alternativen - aus persönlichen, finanziellen oder ökologischen Gründen.

Bei einer Erdbestattung spielt häufig die Grabwahl eine zentrale Rolle: Lage, Pflegeaufwand, Laufzeit, Kosten. Das kann tröstlich sein, weil ein fester Ort entsteht. Es kann aber auch Druck erzeugen, wenn niemand die Grabpflege übernehmen kann oder will. Dann kann eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung entlasten - etwa in einem pflegeleichteren Grab, einem Rasengrab oder auch anonym.

Natur- und Waldbestattungen werden oft gewählt, wenn ein ruhiger Ort ohne klassischen Friedhofscharakter gewünscht ist. Hier ist wichtig zu klären, welche Regeln am jeweiligen Ort gelten: Kennzeichnung, Blumen, Gedenkformen. Ähnliches gilt für See-Bestattungen, bei denen der Abschied oft sehr bewusst und reduziert gestaltet wird.

Und dann gibt es moderne Formen, die immer mehr Menschen ansprechen: Reerdigung oder nachhaltige Lösungen wie Särge aus Pilzmyzel (Living Cocoon). Sie können eine stimmige Antwort sein, wenn Nachhaltigkeit für die verstorbene Person eine zentrale Rolle spielte. Gleichzeitig ist es sinnvoll, offen über Verfügbarkeit, rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten zu sprechen - denn nicht jede Option ist überall kurzfristig umsetzbar.

Kosten: Was beeinflusst den Preis - und wo lohnt sich Transparenz?

Kosten sind ein sensibles Thema, besonders wenn Trauer und Budgetdruck zusammenkommen. Genau deshalb ist Transparenz so wichtig: Sie verhindert unangenehme Überraschungen und gibt Ihnen das Gefühl, wieder Boden unter den Füßen zu bekommen.

Die Gesamtkosten setzen sich meist aus drei Bereichen zusammen: Leistungen des Bestatters (z. B. Überführung, Versorgung, Organisation), Friedhofs- oder Beisetzungskosten (Gebühren, Grabnutzung, ggf. Trauerhalle) und individuelle Ausgaben (Sarg oder Urne, Blumen, Trauerdruck, Musik, Bewirtung). Je nach Bestattungsart verschiebt sich die Gewichtung.

„Günstiger“ ist nicht automatisch „besser“ - und „teurer“ nicht automatisch „würdiger“. Würde entsteht durch Stimmigkeit: durch Zeit, durch einen guten Rahmen, durch Entscheidungen, die zur Person passen. Wenn das Budget begrenzt ist, hilft ein offenes Gespräch über Prioritäten. Manchmal ist eine schlichtere Blumengestaltung wichtiger als ein besonders aufwendiger Sarg - manchmal genau umgekehrt. Ein guter Bestatter wird diese Abwägung nicht bewerten, sondern mit Ihnen sortieren.

Trauerfeier und Erinnerung: Zwischen Tradition und persönlicher Handschrift

Viele Familien möchten heute eine Trauerfeier, die sich weniger nach „Pflichtprogramm“ anfühlt und mehr nach einem echten Abschied. Das kann sehr klassisch sein - mit Musik, Lebenslauf, Rede und stillen Momenten. Es kann aber auch persönlicher werden: Lieblingslied statt Kirchenlied, Fotos, eine kleine Erinnerungsecke, Worte von Angehörigen.

Hier gibt es ein „Es kommt darauf an“: Nicht jede Familie möchte selbst sprechen, nicht jede Trauergemeinde fühlt sich mit sehr privaten Elementen wohl. Auch die Persönlichkeit der verstorbenen Person zählt. Manchmal ist eine reduzierte, klare Feier genau das Richtige - gerade, wenn die Trauer frisch und überwältigend ist.

Wichtig ist: Sie müssen nicht alles allein entscheiden. Gute Begleitung bedeutet auch, Möglichkeiten vorzuschlagen, ohne Sie in eine Richtung zu drängen.

Der digitale Nachlass: oft vergessen, später schmerzhaft

Kaum ein Thema wird so häufig aufgeschoben - und so oft später bereut - wie der digitale Nachlass. Dabei kann er im Trauerfall viel zusätzliche Belastung verursachen: gesperrte Konten, laufende Abos, Social-Media-Profile, Cloud-Fotos, Online-Banking oder E-Mail-Postfächer.

Wenn Sie gerade akut handeln müssen, reicht oft ein erster Schritt: Sammeln Sie Hinweise, welche Dienste genutzt wurden, und sichern Sie, was zugänglich ist (z. B. wichtige Kontakte, Rechnungen, Zugänge). Für alles Weitere ist es sinnvoll, strukturiert vorzugehen - mit Vollmachten, Passwort-Übersichten und klaren Wünschen, was mit Profilen und Daten geschehen soll. Ein modernes Bestattungsinstitut spricht dieses Thema an, weil es zur wirklichen Entlastung dazugehört.

Bestattungsvorsorge: Entlastung, die man vorher selten richtig einordnet

Viele Menschen beschäftigen sich erst mit Vorsorge, wenn sie einen Todesfall erlebt haben. Dann wird spürbar, wie viel Unsicherheit entsteht, wenn Wünsche unklar bleiben. Eine Bestattungsvorsorge ist keine „Kälte“, sondern Fürsorge: Sie kann Bestattungsart, Ablauf, Musik, Textwünsche, Kostenrahmen und auch organisatorische Punkte festlegen.

Wichtig ist die Absicherung. Je nach Situation können Treuhand-Lösungen oder eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein. Beides hat Vor- und Nachteile: Treuhand bedeutet oft klare Zweckbindung und Planbarkeit, Versicherungen hängen stärker von Alter, Beitrag und Bedingungen ab. Was passt, hängt von Ihrer Lebenslage ab. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht zu etwas drängen lassen, sondern verstehen, was Sie unterschreiben.

Worauf Sie bei der Wahl „bestatter henstedt-ulzburg“ achten sollten

Am Ende zählt nicht nur das Leistungsangebot, sondern das Gefühl von Sicherheit. Achten Sie darauf, ob man Ihnen zuhört, ob Fragen verständlich beantwortet werden und ob Kosten nachvollziehbar erklärt sind. Ebenso wichtig: Erreichbarkeit, klare Zuständigkeiten und ein respektvoller Umgang mit Zeit - Ihrer Zeit.

Wenn Nachhaltigkeit oder moderne Bestattungsformen für Sie eine Rolle spielen, fragen Sie konkret nach Umsetzbarkeit und Alternativen. Und wenn Sie sich eine digitale Unterstützung wünschen - etwa durch Vorlagen, Portale, Kostenrechner oder Unterstützung beim Dokumentenmanagement - ist es legitim, das als Qualitätsmerkmal zu betrachten. Organisation ist kein Gegensatz zu Trauer. Sie ist oft der Grund, warum Trauer überhaupt Raum bekommt.

Wer in Henstedt-Ulzburg und Umgebung eine Begleitung sucht, die professionell entlastet und gleichzeitig menschlich bleibt, findet bei Bestattung Hovorka einen regionalen Ansprechpartner mit 24/7-Erreichbarkeit und klarer Serviceorientierung.

Wenn Sie gerade mitten im Ausnahmezustand sind

Vielleicht fühlt sich gerade alles gleichzeitig dringend und unwirklich an. Dann helfen kleine, klare Schritte: eine Telefonnummer, ein Gespräch, eine Entscheidung nach der anderen. Sie müssen heute nicht wissen, wie Sie „das alles schaffen“. Es reicht, dass Sie sich Unterstützung holen - der Rest darf sich in Ruhe sortieren, während Sie Abschied nehmen.

Warum Sollte ein Erdgrab vor Nutzung abgenommen werden?
Wir klären auf......
">Teilnehmer einer Trauerfeier halten Seile, um Blumenschmuck auf einen Sarg in einer Grabstelle abzusenken.

">einfach auf das Bild klicken....

">Teilnehmer einer Trauerfeier halten Seile, um Blumenschmuck auf einen Sarg in einer Grabstelle abzusenken.

Warum Sollte ein Erdgrab vor Nutzung abgenommen werden?

Wir klären auf......

">einfach auf das Bild klicken....

Wir Bestatter in unserem Beruf

Was macht es aus ?

An jedem Tag beginnt und endet ein Leben. Babys öffnen zum ersten Mal ihre Augen – für die Eltern ist es ein unbeschreibliches Wunder, das Herz überflutet von Glück. Andere Menschen schließen ihre Augen für immer – für die Hinterbliebenen bedeutet es Schmerz, Abschied und eine Leere, die bleibt.

 

 

Bestatter funktionieren, wenn die Welt der Trauernden Kopf steht. Sie hören zu, sie stützen, sie suchen gemeinsam nach Wegen. Sie helfen, den letzten Abschied zu gestalten – Schritt für Schritt, mit Herz und mit Ruhe. Sie zeigen den Trauernden: Ihr seid nicht allein. Und allein dieses Wissen schenkt Trost.

Ja, Routine entsteht. Denn fast täglich begegnen Bestatter Menschen, deren Herzen schwer sind. Doch gerade deshalb brauchen sie ihr wertvollstes Werkzeug: Einfühlungsvermögen.

Denn es geht nicht um Zahlen, nicht um Abläufe. Es geht um intime, zutiefst menschliche Momente. Um das Erschaffen von etwas Einzigartigem – einem Abschied, der so persönlich ist wie das Leben selbst. Denn jeder Mensch ist anders. Jede Biografie erzählt eine eigene Geschichte. Und wenn ein geliebter Mensch An jedem Tag beginnt und endet ein Leben. Babys öffnen zum ersten Mal ihre Augen – für die Eltern ist es ein unbeschreibliches Wunder, das Herz überflutet von Glück. Andere Menschen schließen ihre Augen für immer – für die Hinterbliebenen bedeutet es Schmerz, Abschied und eine Leere, die bleibt.

Geburt und Tod – sie sind die beiden Pole unseres Daseins. In Deutschland sterben durchschnittlich 2.600 Menschen jeden Tag. Eine nüchterne Zahl, die zeigt, wie selbstverständlich der Tod zum Alltag gehört. Und doch bleibt er für die meisten unsichtbar – höchstens eine Anzeige in der Zeitung erinnert daran.

Doch wie ist es, wenn der Tod nicht Ausnahme, sondern täglicher Begleiter ist? Wie fühlt es sich an, wenn man einen Beruf ausübt, in dem Abschiede zur Routine gehören? Wie lebt ein Bestatter mit dieser ständigen Nähe zum Ende des Lebens?

Bestatter funktionieren, wenn die Welt der Trauernden Kopf steht. Sie hören zu, sie stützen, sie suchen gemeinsam nach Wegen. Sie helfen, den letzten Abschied zu gestalten – Schritt für Schritt, mit Herz und mit Ruhe. Sie zeigen den Trauernden: Ihr seid nicht allein. Und allein dieses Wissen schenkt Trost.

Ja, Routine entsteht. Denn fast täglich begegnen Bestatter Menschen, deren Herzen schwer sind. Doch gerade deshalb brauchen sie ihr wertvollstes Werkzeug: Einfühlungsvermögen.

Denn es geht nicht um Zahlen, nicht um Abläufe. Es geht um intime, zutiefst menschliche Momente. Um das Erschaffen von etwas Einzigartigem – einem Abschied, der so persönlich ist wie das Leben selbst. Denn jeder Mensch ist anders. Jede Biografie erzählt eine eigene Geschichte. Und wenn ein geliebter Mensch fehlt, ist es die Aufgabe des Bestatters, einen Abschied zu gestalten, der diesem Leben gerecht wird.

Routine? Nein. Es ist immer wieder neu. Es ist immer wieder besonders. Es ist immer wieder zutiefst menschlich.

Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse
Landgericht Düsseldorf bestätigt die Wirksamkeit der Abtretung in Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen – Insolvenzverwalter hat keinen Auszahlungsanspruch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2025, Az. IX ZR 91/24, entschieden, dass Treuhandguthaben für die Bestattungsvorsorge nicht unter den Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift lehnte der BGH ab und verwies die Sache zur Klärung der vertraglichen Abtretung an das Berufungsgericht zurück. Daran anknüpfend bestätigt das Landgericht Düsseldorf nun, dass die bereits vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Abtretung insbesondere auf Abrechnung und Auszahlung auch Ansprüche bei Vertragsbeendigung erfasst, AGB-rechtlich wirksam ist und erfüllungshalber erfolgte, nicht sicherungshalber. Auch die durch den Insolvenzverwalter erklärte Kündigung hat hierauf keinen Einfluss mehr. Ein Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO scheidet damit aus.

Das Urteil ist ein starkes Signal für die Bestattungsvorsorge. Wer vorsorgt, darf darauf vertrauen, dass die dafür zurückgelegten Mittel dem Vorsorgezweck dienen, auch im Falle einer späteren Privatinsolvenz. Die vom Bundesgerichtshof geforderte Prüfung der Abtretung hat ergeben, dass die vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wirksam ist.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2025, Az. IX ZR 91/24, entschieden, dass Treuhandguthaben für die Bestattungsvorsorge nicht unter den Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift lehnte der BGH ab und verwies die Sache zur Klärung der vertraglichen Abtretung an das Berufungsgericht zurück. Daran anknüpfend bestätigt das Landgericht Düsseldorf nun, dass die bereits vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Abtretung insbesondere auf Abrechnung und Auszahlung auch Ansprüche bei Vertragsbeendigung erfasst, AGB-rechtlich wirksam ist und erfüllungshalber erfolgte, nicht sicherungshalber. Auch die durch den Insolvenzverwalter erklärte Kündigung hat hierauf keinen Einfluss mehr. Ein Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO scheidet damit aus.

Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse

Landgericht Düsseldorf bestätigt die Wirksamkeit der Abtretung in Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen – Insolvenzverwalter hat keinen Auszahlungsanspruch

Das Urteil ist ein starkes Signal für die Bestattungsvorsorge. Wer vorsorgt, darf darauf vertrauen, dass die dafür zurückgelegten Mittel dem Vorsorgezweck dienen, auch im Falle einer späteren Privatinsolvenz. Die vom Bundesgerichtshof geforderte Prüfung der Abtretung hat ergeben, dass die vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wirksam ist.

Als Exclusivpartner für Tree of Life Baumbestattungen im Kreis Segeberg durften wir erneut ein Bäumchen an die Hinterbliebenen übergeben.

Der Wunsch des Verstorbenen war ein letztes Mal mit dem Motorrad zu fahren.
Diesen Wunsch konnten wir leider zu Lebzeiten nicht mehr erfüllen. Da er sich aber einen Tree of Life Baum ausgesucht hatte, wurde dieser von uns mit dem Motorrad an Seinen Wunschplatz geliefert und mit der Familie gepflanzt. Was für ein bewegender Moment.

Weltweite Bestattungsrituale und die damit zusammenhängenden Probleme in unser Gesellschaft.

Hier möchten wir auf dieses uns alle betreffende Problem mit einer sehr gut recherchierten Arte Dokumentation hinweisen.

Nachhaltiges Bestatten ist ein Problem, dem wir uns widmen . Natürlich und schonend. Infos gibts bei uns. www.trauerheimat.de

Hier der Link zum  Film:

Trauern wir in Zukunft anders

DRK Pflegeakademie Schleswig-Holstein auf Exkursion in unserem Institut.
23 Junge Auszubildenden zum/zur Pflegefachfrau/mann informierten sich an Nikolaus über die Tätigkeit des Bestatters.

Nun zum wiederholten Male kamen junge Auszubildende zu uns und wollten es mal ganz genau wissen: Wie ist das eigentlich mit Tod und Sterben. Und was gehört zur Tätigkeit des Bestatters.  Mit einem Exkurs zum Thema Leben und Tod und den pflgerischen Aspekten an der Schnittstelle Pflege/Angehöriger und Bestatter fürten wir die höchst interressierten Zuhörer an diese so sensible Thema heran.  Ab und zu mal mit etwas Ah und OHh wurden der Wissensdurst gestillt und mit dem einen oder anderen Halbwissen und Vorurteilen aufgeräumt.

Ein kleiner Gang über den Friedhof und dem Blick in das Institut in die verschiedenen Arbeitsbereiche wie Bestattungswagen und Beratungsräume  Versorgung und Kühlung sowie der Sargausstellung gab es einen richtigen Einblick in unsere Tätigkeit.

Einschließlich eines Probeliegen im Sarg!  

Wir wünschen allen, dass es informativ und Inhaltsreich und ein verständnissreicher Tag war.

Für uns auf jeden Fall........

Nun zum wiederholten Male kamen junge Auszubildende zu uns und wollten es mal ganz genau wissen: Wie ist das eigentlich mit Tod und Sterben. Und was gehört zur Tätigkeit des Bestatters.  Mit einem Exkurs zum Thema Leben und Tod und den pflgerischen Aspekten an der Schnittstelle Pflege/Angehöriger und Bestatter fürten wir die höchst interressierten Zuhörer an diese so sensible Thema heran.  Ab und zu mal mit etwas Ah und OHh wurden der Wissensdurst gestillt und mit dem einen oder anderen Halbwissen und Vorurteilen aufgeräumt.

Ein kleiner Gang über den Friedhof und dem Blick in das Institut in die verschiedenen Arbeitsbereiche wie Bestattungswagen und Beratungsräume  Versorgung und Kühlung sowie der Sargausstellung gab es einen richtigen Einblick in unsere Tätigkeit.

Einschließlich eines Probeliegen im Sarg!  

Wir wünschen allen, dass es informativ und Inhaltsreich und ein verständnissreicher Tag war.

Für uns auf jeden Fall........

DRK Pflegeakademie Schleswig-Holstein auf Exkursion in unserem Institut.

23 Junge Auszubildenden zum/zur Pflegefachfrau/mann informierten sich an Nikolaus über die Tätigkeit des Bestatters.

Einladung zu unserer Informationsveranstaltung zum Thema
der alternativen Bestattungsform REERDIGUNG

Hierzu laden wir und MEINE ERDE Sie ein,
uns am 26. September 2024 um 18.00 Uhr im MEMORIUM®
Am Friedhof 5 in 24558 Henstedt-Ulzburg zu besuchen.

Das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein ist um eine Bestattungsmöglichkeit erweitert worden und gibt uns als Bestatter und den Friedhöfen völlig neue Möglichkeiten der Abschiednahme und der Erweiterung des Angebotes auf den Friedhöfen.  

Wir als Bestattungsinstitut und die Firma MEINE ERDE möchten Sie einladen, sich hierüber über den neuesten Stand in dieser ökologischen- und ressourcensparenden Bestattungsart aus erster Hand zu informieren.

 

Bei einer Reerdigung findet der Verwandlungsprozess in einem geschlossenen Kokon statt und ist nach 40 Tagen abgeschlossen. Medikamente werden dabei schon zu großen Teilen abgebaut. Die neue Erde enthält Nährstoffe und ist ein aktiver Bodenverbesserer. Das ist gut für die Umwelt und fördert die Biodiversität.

Wir haben an diesem Abend einen Original KOKON bei uns stehen und demonstrieren eine simulierte Einbettung. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Informationen für Sie und natürlich Antworten auf alle Fragen in diesem Zusammenhang.  

Seien Sie herzlichst eingeladen.

Ihr Team Trauerheimat und das Team von MEINE ERDE

Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, bitten wir um eine Anmeldung bis zum 24.09.2024 

unter Tel. 04193/4915

KUKUHU 2024 Wir sind wieder dabei........im Memorium mit
Ping Pong zu viert
Am Dienstag den 21 Mai um 18.00 Uhr ist es wieder so weit.........

WO? 

natürlich wieder im Memorium am Friedhof 5,  in Henstedt -Ulzburg.

Susanne Nähr, Heide Panderodt, Heidi Brommer-Thomsen und Marc Löhrwald am Saxophon werden als PING PONG Quartett wieder Gedichte lesen Bilder zeigen und Musik erklingen lassen.

 

Seien Sie gespannt.

WO? 

natürlich wieder im Memorium am Friedhof 5,  in Henstedt -Ulzburg.

KUKUHU 2024 Wir sind wieder dabei........im Memorium mit
Ping Pong zu viert

Am Dienstag den 21 Mai um 18.00 Uhr ist es wieder so weit.........

Susanne Nähr, Heide Panderodt, Heidi Brommer-Thomsen und Marc Löhrwald am Saxophon werden als PING PONG Quartett wieder Gedichte lesen Bilder zeigen und Musik erklingen lassen.

 

Seien Sie gespannt.

LOOP Living Cocoon ™
Werden Sie wieder Teil des natürlichen Kreislaufes des Lebens und bereichern Sie die Natur mit dem Loop Living Cocoon™. Dem ersten lebenden Sarg der Welt.

Dem eingebetten Verstorbenen wird in diesem Sarg die möglichkeit gegeben, möglichst sanft in die Natur überzugehen.

Wir meinen, Erdbestattung 2.0

Und im Einklang mit der Natur, ohne künstliche Substanzen.

Das Myzel ist in der Lage auch Schadstoffe umzuwandeln.

Eine Alternative zur herkömmlichen Erdbestattung.

 Das Team Trauerheimat vom Bestattungsinstitut Hovorka auf dem auf dem Weg zur ökologischen Sargalternative.

Sprechen Sie uns an, wir klären auf.

Der Loop Living Cocoon™ ist ein 100 % natürliches Produkt, das aus Myzel, dem unterirdischen Wurzelgeflecht von Pilzen, gezüchtet wird. In Zusammenarbeit mit der Natur züchten wir unseren Cocoon in nur 7 Tagen in unserer Fabrik in Delft, Niederlande, unter Verwendung lokaler Pilzarten und upgecycelter Hanffasern.

 

Die Tausende von Fasern des dichten unterirdischen Pilzgeflechts machen das Myzel zu einem besonders leichten und robusten Material, das sich für den Anbau eines anreichernden Produkts eignet. Das sorgfältige Trocknen des Organismus verleiht dem Cocoon Festigkeit und Steifheit, ohne dass die lebendigen Eigenschaften des Myzels verloren gehen.

 

In der Natur ist das Myzel die treibende Kraft hinter dem natürlichen Lebenszyklus, indem es kontinuierlich abgestorbenes organisches Material in wichtige Nährstoffe für das Wachstum neuer Keimlinge umwandelt. Diese einzigartige Kraft ermöglicht es dem Loop Living Cocoon™, schnell mit der Natur zu verschmelzen und unsere Nährstoffe in eine Quelle für das Gedeihen neuen Lebens zu verwandeln.

Der Loop Living Cocoon™ ist der erste lebende Sarg der Welt, der die Natur bereichert, indem er sich in nur 45 Tagen biologisch abbaut und unsere Nährstoffe auf natürlichste Weise zurückgibt.  Damit ist er zu 100% natürlich und GreenLeave-zertifiziert.Das weiche Moosbett im Inneren des Loop Living Cocoon™ verleiht dem Cocoon die Kraft einer natürlichen Umarmung und den beruhigenden Duft des Waldes. Ein Futter aus nachhaltigem Leinen ist auf Anfrage erhältlich.

Bestattungskosten sind unter Geschwistern auszugleichen
Urteil des Landgerichts Heilbronn
Stempel mit der Aufschrift „ERBSCHAFTSTREIT“ auf einem Dokument mit einer blauen Unterschrift.

Das Landgericht Heilbronn hat anlässlich eines Rechtstreits zwischen Geschwistern entschieden, ob und wie verauslagte Bestattungskosten gleichermaßen anteilig unter bestattungspflichtigen Angehörigen auszugleichen sind. Ausgehend von erstattungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 3.484,40 Euro musste die verklagte bestattungspflichtige Schwester ihrem ebenfalls bestattungspflichtigen Bruder von den für die Bestattung des Vaters gezahlten Bestattungskosten die Hälfte, nämlich 1.742,20 Euro, erstatten (Urteil vom 06.02.2023, Az. Ad 7 S 1/22).

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus einer sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gemäß §§ 677, 683, 679, 670 BGB. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Ausgleich unter Gesamtschuldnern wenn mehrere Angehörige bestattungspflichtig sind. Denn wenn einer von mehreren Bestattungspflichtigen die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen bezahlt, führt er ein eigenes und zugleich ein fremdes Geschäft. Dass ein anderer Bestattungspflichtiger damit möglicherweise nicht einverstanden ist, ist unerheblich. Die Bestattungspflicht ist eine unumgängliche öffentlich-rechtliche Pflicht, da an einer unverzüglich erfolgenden Bestattung eines Verstorbenen ein dringendes öffentliches Interesse besteht. Unternähme ein Bestattungspflichtiger nichts, würde die zuständige Ordnungsbehörde die Beerdigung organisieren und den oder die Bestattungspflichtigen als Gesamtschuldner auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Die Bestattungsgesetze und -verordnungen der Bundeländer regeln die Bestattungspflicht der Angehörigen von Verstorbenen. Die Bestattungspflicht trifft unabhängig vom Erbrecht grundsätzlich die nächsten Angehörigen, beispielsweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch uneheliche, die Unehelichkeit schließt von der Bestattungspflicht nicht aus), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder eines Verstorbenen. In der Rangfolge vorhergehende Bestattungspflichtige schließen in der Regel nachfolgende Pflichtige aus.

Beanspruchen kann ein Bestattungspflichtiger mit Ausgleichsanspruch nur solche Ausgaben, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende, einfache Beerdigung erforderlich sind. Der Erstattungsanspruch eines in Vorleistung gegangenen Bestattungspflichtigen ist beschränkt auf den nach § 74 SGB XII bei Beantragung einer Sozialbestattung von einer Sozialbehörde zu ersetzenden Betrag. Übernahmefähig und damit erstattungsfähig gemäß § 74 SGB XII sind lediglich die Bestattungskosten einer ortsüblichen und angemessenen Bestattung. Das Landgericht Heilbronn nennt in diesem Zusammenhang die durch die Rechtsprechung üblicherweise anerkannten Kosten für folgende Leistungen:

Leichenschau und Leichenbeförderung, öffentliche Gebühren, Waschen, Ankleiden und Betten einer Leiche, ein einfacher Sarg, einfacher Blumenschmuck, Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, Sargträger und Überführung auf einen Friedhof, erstmaliges Herrichten eines Grabes, ein Grabstein oder eine einfache Grabplatte. Die erstattungsfähigen Bestattungskosten dürfen nicht auf einen von den Sozialhilfebehörden festgelegten Höchstbetrag beschränkt werden. Vielmehr ist immer eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Quelle Aeternitas 7.2.2024

 

Aeternitas e. V.

Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV

Stempel mit der Aufschrift „ERBSCHAFTSTREIT“ auf einem Dokument mit einer blauen Unterschrift.

Bestattungskosten sind unter Geschwistern auszugleichen

Urteil des Landgerichts Heilbronn

Das Landgericht Heilbronn hat anlässlich eines Rechtstreits zwischen Geschwistern entschieden, ob und wie verauslagte Bestattungskosten gleichermaßen anteilig unter bestattungspflichtigen Angehörigen auszugleichen sind. Ausgehend von erstattungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 3.484,40 Euro musste die verklagte bestattungspflichtige Schwester ihrem ebenfalls bestattungspflichtigen Bruder von den für die Bestattung des Vaters gezahlten Bestattungskosten die Hälfte, nämlich 1.742,20 Euro, erstatten (Urteil vom 06.02.2023, Az. Ad 7 S 1/22).

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus einer sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gemäß §§ 677, 683, 679, 670 BGB. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Ausgleich unter Gesamtschuldnern wenn mehrere Angehörige bestattungspflichtig sind. Denn wenn einer von mehreren Bestattungspflichtigen die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen bezahlt, führt er ein eigenes und zugleich ein fremdes Geschäft. Dass ein anderer Bestattungspflichtiger damit möglicherweise nicht einverstanden ist, ist unerheblich. Die Bestattungspflicht ist eine unumgängliche öffentlich-rechtliche Pflicht, da an einer unverzüglich erfolgenden Bestattung eines Verstorbenen ein dringendes öffentliches Interesse besteht. Unternähme ein Bestattungspflichtiger nichts, würde die zuständige Ordnungsbehörde die Beerdigung organisieren und den oder die Bestattungspflichtigen als Gesamtschuldner auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Die Bestattungsgesetze und -verordnungen der Bundeländer regeln die Bestattungspflicht der Angehörigen von Verstorbenen. Die Bestattungspflicht trifft unabhängig vom Erbrecht grundsätzlich die nächsten Angehörigen, beispielsweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch uneheliche, die Unehelichkeit schließt von der Bestattungspflicht nicht aus), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder eines Verstorbenen. In der Rangfolge vorhergehende Bestattungspflichtige schließen in der Regel nachfolgende Pflichtige aus.

Beanspruchen kann ein Bestattungspflichtiger mit Ausgleichsanspruch nur solche Ausgaben, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende, einfache Beerdigung erforderlich sind. Der Erstattungsanspruch eines in Vorleistung gegangenen Bestattungspflichtigen ist beschränkt auf den nach § 74 SGB XII bei Beantragung einer Sozialbestattung von einer Sozialbehörde zu ersetzenden Betrag. Übernahmefähig und damit erstattungsfähig gemäß § 74 SGB XII sind lediglich die Bestattungskosten einer ortsüblichen und angemessenen Bestattung. Das Landgericht Heilbronn nennt in diesem Zusammenhang die durch die Rechtsprechung üblicherweise anerkannten Kosten für folgende Leistungen:

Leichenschau und Leichenbeförderung, öffentliche Gebühren, Waschen, Ankleiden und Betten einer Leiche, ein einfacher Sarg, einfacher Blumenschmuck, Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, Sargträger und Überführung auf einen Friedhof, erstmaliges Herrichten eines Grabes, ein Grabstein oder eine einfache Grabplatte. Die erstattungsfähigen Bestattungskosten dürfen nicht auf einen von den Sozialhilfebehörden festgelegten Höchstbetrag beschränkt werden. Vielmehr ist immer eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Quelle Aeternitas 7.2.2024

 

Aeternitas e. V.

Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV

Gute Neuigkeiten zum Thema Reerdigung…….

Jetzt gibt es endlich eine gesicherte Grundlage für alternative Bestattungsformen in Schleswig-Holstein.

Somit haben auch andere Formen eine Chance.

Kiel (dpa/lno). Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.

Bei einer „Reerdigung“ werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden. Seit 2022 wurden auf diese Weise im Norden bereits zehn Menschen bestattet.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das zuständige Ministerium zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten Ausnahmen zulassen kann. Bedingung dafür sei, dass die Beisetzung auf dem Friedhof erfolge. Ebenso muss dargelegt werden, wie die zu erprobende Bestattungsart ausgestaltet sein soll und dass eine ethische, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Prüfung erfolgt ist.

© dpa-infocom, dpa:240126-99-765926/2 (dpa)

 

Meine Erde öffnet das 2te
Alvarium.
Heute waren wir vor Ort und haben uns über die neuen Räumlichkeiten in Kiel informiert.

Das Team Trauerheimat ist stolz, seit Anfang an dabei zu sein und die Erfahrungen bei der Reerdigung mit anderen zu teilen.

Meine Erde öffnet das 2te
Alvarium.

Heute waren wir vor Ort und haben uns über die neuen Räumlichkeiten in Kiel informiert.

Das Team Trauerheimat ist stolz, seit Anfang an dabei zu sein und die Erfahrungen bei der Reerdigung mit anderen zu teilen.

Sozialbestattung: Wer hat einen Anspruch?


Können Hinterbliebene die Bestattungskosten nicht tragen, muss unter Umständen das Sozialamt dafür aufkommen. Doch nur Personen, die rechtlich zur Zahlung verpflichtet wären, haben einen Anspruch auf die Kostenerstattung.

Rund 20.000 Mal im Jahr gewähren die Sozialhilfeträger in Deutschland eine Kostenübernahme im Rahmen einer Sozialbestattung. Grundlage dafür ist der Paragraph 74 Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch), nach dem die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen. Was auf den ersten Blick einfach klingt, führt in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt steht dabei häufig die Frage, wer die Verpflichteten sind – neben der Zumutbarkeit (meist bezogen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller) und dem Leistungsumfang der Bestattung.

Wer nur aus einer moralischen Verpflichtung heraus eine Bestattung zum Beispiel für einen verstorbenen Freund in Auftrag gibt, kann nicht mit der Kostenerstattung durch das Sozialamt rechnen. „Schließlich wäre er nach geltendem Recht nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen“, erläutert Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.

Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind nach Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erst einmal die Erben. Müssen diese, zum Beispiel weil sie das Erbe ausgeschlagen haben, nicht dafür aufkommen, greift eine weitere Regelung: Dann folgt aus einer zu Lebzeiten bestandenen Unterhaltspflicht gegenüber den Verstorbenen die Pflicht, deren Bestattungskosten zu übernehmen. Sind auch dadurch keine Kostentragungspflichtigen zu bestimmen, müssen die Bestattungspflichtigen bezahlen. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die verpflichtet sind, die Bestattung einer verstorbenen Person zu veranlassen. Die Reihenfolge geben die Bestattungsgesetze oder -verordnungen der Länder vor. An den ersten Positionen finden sich dabei (bis auf einzelne Ausnahmen) Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, (volljährige) Kinder und Eltern.

Umfassende Informationen zum Thema finden sich im von Aeternitas aktuell überarbeiteten „Ratgeber Sozialbestattung“. Dieser steht auf der Webseite des Vereins kostenlos zum Download bereit. Darin wird nicht nur erklärt, wer zu den

„Verpflichteten“ zählt, sondern ebenso, wann das Tragen der Bestattungskosten nicht zumutbar ist, welche Leistungen die erforderlichen Kosten umfassen und wann und wo entsprechende Antrag zu stellen sind. Quelle:https://www.aeternitas.de

Aeternitas e. V.

Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV

Die Alternative zur Feuer-und konventionellen Erdbestattung

Wir haben uns vor Ort und aus erster Hand in Mölln informiert.

Heute haben wir mal live erfahren, wie es sich mit der neuen Erdbestattungsform Reerdigung verhält…..sozusagen vor Ort und aus erster Hand.

Vielen Dank für die Einladung ins Avarium nach Mölln und den vielen Informationen von den Mitarbeitern von MEINE ERDE.

Wir sind dabei und jetzt schon überzeugt von dieser alternativen Bestattungsform zur Erdbeisetzung.

Mehr Infos hier:https://www.trauerheimat.de/de/sterbefall/bestattungsform/reerdigung-/

1. Themenabend im Memorium
„Was ich schon immer den Bestatter fragen wollte“ Klassisch oder Alternativ, Kompost oder Kolumbarium….. Was darf ich und was geht…

Unser erster Themenabend ist frei nach dem oben genannten Motto angelegt:-
Sie Fragen und wir antworten.
Ungezwungen mal auch Fragen stellen , die sonst im Dunkeln bleiben:

Richard Hovorka steht hier den Interessierten Rede und Antwort.

 

das Team Trauerheimat freut sich auf Sie.

Wo?

Memorium am Friedhof

Am Friedhof 5 

24558 Henstedt-Ulzburg  

30.Juni 2022

Beginn: 19:00 Uhr

Unsere Abschiedsräume
direkt am Friedhof Henstedt

Abschiednahmen und Trauerfeiern sind
bei uns nicht an Zeiten und Regeln gebunden.
Individuell und mit bis zu 40 Personen abzuhalten.

Unsere Räume ermöglichen eine individuelle Abschiednahme frei von Konventionen und starren Rahmenbedingungen.

Helle, ansprechende und lichtdurchflutete Halle für bis zu 40 Personen.

Öffentlich oder im privaten Rahmen.

Aus diesem Grunde haben wir hier unsere Räumlichkeiten entsprechend eingerichtet.

Wir möchten Ihren Bedürfnissen in der Zeit der Trauer gerecht werden. Die Atmosphäre ist freundlich und tröstlich und für das Gedenken gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.

Auf Wunsch richten wir die Aufbahrung am geöffneten oder am geschlossenen Sarg aus. Teilen Sie uns gerne Ihre Vorstellungen mit.

Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022

zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.

Am Donnerstag, den 9 Juni ab 18:00 Uhr  wird das DUO "acoUStics" im Memorium Am Friedhof 5 in Henstedt musikalisch und gesanglich unterhalten.

Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.

In Zusammenarbeit mit der VHS Alveslohe geben wir einen Kurs in "Letzter Hilfe"

Termin Freitag, den 23. September 2021 von 15.00 bis ca. 18.00 Uhr in den Räumen des Bestattungsinstituts Hovorka, Op'n Ellerhoop 6 (Anmeldung bitte über die VHS Alveslohe).

Kursinformationen

Im Kurs sprechen wir über die Normalität des Sterbens als Teil des Lebens, natürlich werden auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kurz angefügt. Wir thematisieren mögliche Leiden als Teil des Sterbeprozesses und wie wir beim Lindern helfen können. Zudem gehen wir darauf ein, wie man mit den schwereren, aber auch den leichteren Stunden umgeht. Wir überlegen abschließend gemeinsam, wie man Abschied nehmen kann und besprechen unsere Möglichkeiten und Grenzen.
Die Letzte Hilfe soll Wissen zur humanen Hilfe und Mitmenschlichkeit in schwierigen Situationen vermitteln.
Die Teilnehmer/innen lernen Letzte Hilfe, also die Begleitung Schwerkranker und Sterbender am Lebensende. Die vier Unterrichtsstunden stehen jeweils für eines der vier Module:
1. Sterben ist ein Teil des Lebens
2. Vorsorgen und Entscheiden
3. Körperliche, psychische, soziale und existenzielle Nöte
4. Abschied nehmen vom Leben

Die Teilnehmer/innen erhalten am Ende des Kurses ein Zertifikat 

Hier geht es zu den Kursangeboten

Meine Erde öffnet das 2te
Alvarium.
Heute waren wir vor Ort und haben uns über die neuen Räumlichkeiten in Kiel informiert.

Das Team Trauerheimat ist stolz, seit Anfang an dabei zu sein und die Erfahrungen bei der Reerdigung mit anderen zu teilen.

Meine Erde öffnet das 2te
Alvarium.

Heute waren wir vor Ort und haben uns über die neuen Räumlichkeiten in Kiel informiert.

Das Team Trauerheimat ist stolz, seit Anfang an dabei zu sein und die Erfahrungen bei der Reerdigung mit anderen zu teilen.

Immer wieder fordern Ämter die Auflösung einer Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen.
laut eine Urteils, ist eine Vorsorge von 10500 Euro als angemessen anzusehen.

"Immer wieder fordern Sozialbehörden fälschlicherweise die Auflösung einer Bestattungsvorsorge", weiß Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Schmitt rät, sich von solchen Bescheiden nicht verunsichern zu lassen, sondern fachlichen Rat einzuholen. Zwar ist der Betrag von 10.500 Euro wie im vorliegenden Fall für eine Vorsorge ohne Grabpflege nicht immer geschützt. Andere Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro sind jedoch von vielen Gerichten schon als angemessen anerkannt worden. Und selbst höhere Beträge können je nach den üblichen Kosten vor Ort - insbesondere wenn eine Grabpflegevorsorge mit einbezogen wird - zu verschonen sein. 

Quelle:Aeternitas

Wir meinen, lassen Sie sich Beraten ohne immer gleich darauf zu reagieren, wenn das Amt etwas haben möchte.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen. 

Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet. 

Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden. 


 

"Immer wieder fordern Sozialbehörden fälschlicherweise die Auflösung einer Bestattungsvorsorge", weiß Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Schmitt rät, sich von solchen Bescheiden nicht verunsichern zu lassen, sondern fachlichen Rat einzuholen. Zwar ist der Betrag von 10.500 Euro wie im vorliegenden Fall für eine Vorsorge ohne Grabpflege nicht immer geschützt. Andere Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro sind jedoch von vielen Gerichten schon als angemessen anerkannt worden. Und selbst höhere Beträge können je nach den üblichen Kosten vor Ort - insbesondere wenn eine Grabpflegevorsorge mit einbezogen wird - zu verschonen sein. 

Quelle:Aeternitas

Wir meinen, lassen Sie sich Beraten ohne immer gleich darauf zu reagieren, wenn das Amt etwas haben möchte.

Immer wieder fordern Ämter die Auflösung einer Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen.

laut eine Urteils, ist eine Vorsorge von 10500 Euro als angemessen anzusehen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen. 

Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet. 

Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden. 


 

Wie kann ich mit meinen Eltern über ihre Bestattung sprechen?

Sie fühlen sich noch fit und wollen davon nichts wissen!

Es ist nicht leicht mit Familienangehörigen und Freunden und insbesondere den eigenen Eltern, die das Thema Tod verdrängen, über deren dereinstigen oder die eigene Bestattung zu sprechen. Nur allzu verständlich aber ist diese Haltung. Viele möchten sich nicht mit ihrer eigenen Endlichkeit beschäftigen und schieben das alles weit von sich. Von Männern hört man gerne und auch häufig markige Sprüche wie: „Packt meine Asche in eine Zigarrenkiste und vergrabt sie im Garten oder auf den Kompost damit. Bloß kein Aufhebens wegen mir.“

Wir haben längst festgestellt, dass solche Aussagen, ob sie nun von dem einen oder anderen Geschlecht kommen, meist gar nicht die wirklichen Wünsche widerspiegeln. Häufig resultieren diese Äußerungen aus dem Gedanken es den Angehörigen einfach und kostengünstig zu machen und nebenbei das als unangenehm empfundene Gespräch abzudrängen.

Nun ist es aber sinnvoll, dennoch die Vorstellungen eines Menschen bezüglich seiner Bestattung zu erfahren. Einerseits will man ja später nichts falsch machen und andererseits hilft es sehr, wenn man die Bestatung und Trauerfeier in dem Gefühl abwickeln kann, für seinen Angehörigen genau das Richtige zu tun. 
Die Frage ob es eine Erd- oder Feuerbestattung werden soll, kann häufig schon im Gespräch mit Hinterbliebenen nicht so ohne weiteres beantwortet werden.

Sich seiner Trauer hinzugeben und somit einen Schritt in Richtung Bewältigung gehen zu können, wird dann häufig überlagert von der Ungewissheit, ob man auch alles richtig gemacht hat. Und genau deshalb sollte man über das Thema der dereinstigen Bestattung auch mit seinen Angehörigen sprechen. Das gilt umso mehr, aber nicht nur, wenn die Angehörigen schon älter oder schwer krank sind.
Informieren sie sich bei uns, wenn auch Sie darüber nachdenken, über diese Themen zu sprechen.

Nicht nur der Bestattungswille, sondern auch die Möglichkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, können von uns fachkompetent und vertrauensvoll in einem unverbindlich Gespräch zum Thema gemacht werden.

Mehr Infos zu allen Bestatungsmöglichkeiten und zum Bestattungswillen erfahren Sie auf unserer Webseite unter  den RubrikenVorsorge  und Leistungen. 

Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt sichern. Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich sein

Bei für die Bestattungsvorsorge zurückgelegtem Geld muss die Zweckbestimmung eindeutig erkennbar sein, wenn jemand Leistungen vom Sozialamt beziehen möchte. Ansonsten können Ämter verlangen, das Vorsorgevermögen für den eigenen Lebensunterhalt aufzulösen, bevor sie Leistungen gewähren. Geld auf dem Girokonto zum Beispiel wird als Bestattungsvorsorge nicht anerkannt. 

Wer in Deutschland Sozialleistungen beantragt, dem verbleiben in der Regel 5.000 Euro Schonvermögen. Diesen Betrag muss derjenige nicht antasten, um seinen Lebensunterhalt oder Pflegekosten zu finanzieren. Darüber hinaus wird eine finanzielle Bestattungsvorsorge anerkannt - in angemessener Höhe, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend. "Was viele nicht wissen: entscheidend ist die Frage der Zweckbestimmung", warnt Rechtsanwalt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ämter - und bei einem Rechtsstreit Gerichte - müssen ausschließen können, dass das für die Bestattung zurückgelegte Geld für einen anderen Zweck verwendet werden könnte. Ansonsten wäre auch dieser Betrag für den Lebensunterhalt zu verwerten. "Die Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich vorliegen", ergänzt Schmitt. 

Großes Vertrauen zu Bestattern
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme
Mitteilung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

weitere Informationen unter www.bestatter.de

Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“

Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun. 

weitere Informationen unter www.bestatter.de

Großes Vertrauen zu Bestattern
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme

Mitteilung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“

Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun. 

Bestattungs-
vorsorge
Mit Einer Bestattungsvorsorge Können Angehörige Entlastet Und Die Bestattungswünsche Abgesichert Werden.

Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, daß die Flut allmählich Vernunft annimmt.
Hans Kasper (*1916), dt. Schriftsteller u. Hörspielautor
 

Bestattungs-
vorsorge

Mit Einer Bestattungsvorsorge Können Angehörige Entlastet Und Die Bestattungswünsche Abgesichert Werden.

Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, daß die Flut allmählich Vernunft annimmt.
Hans Kasper (*1916), dt. Schriftsteller u. Hörspielautor
 

Im Trauerfall kommen zahlreiche Entscheidungen auf Hinterbliebene zu. Verunsicherung entsteht, wenn man nicht weiß, was der Verstorbene sich wünschte. Daher macht man sich am besten selbst zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie die eigene Bestattung später ablaufen soll.

Früher war Vorsorge nicht nötig, die Familie kümmerte sich um die Beisetzung - meist in altbekannter Manier. Doch die Zeiten haben sich geändert. Die Vielzahl neuer Möglichkeiten und die veränderten Familienstrukturen lassen eine schriftliche Festlegung, auch innerhalb der Familie, als sinnvoll erscheinen. Auf diesem Weg können auch Freunde oder Bekannte in die Organisation mit einbezogen werden.

Dazu gehört zuerst die gründliche Information - anschließend können Wünsche für die eigene Bestattung festgelegt werden. Wichtig für alle Beteiligten, das zeigt die Erfahrung, ist dabei die Absprache der Beteiligten.

Die Hinterbliebenen haben in der Regel andere Bedürfnisse als man selbst.

Vorsorge beseitigt diese Unsicherheit. 

Aus den Wünschen für die Bestattung ergibt sich der voraussichtliche Kostenrahmen.

Eine Bestattung kostet mehr als die meisten Menschen glauben. Neben den Kosten für den Bestatter (unter anderem Sarg, Transport und Versorgung des Verstorbenen) fallen unter anderem Friedhofsgebühren, Kosten für das Grabmal und eventuell auch die Dauergrabpflege an. 

Bei der Kalkulation sollte man eher großzügig rechnen, da man mit Preissteigerungen oder Gebührenerhöhungen rechnen müssen.

Dieser sollte - abhängig von der persönlichen finanziellen Situation - mit der finanziellen Vorsorge abgesichert werden. Denn das, was man sich für die Bestattung wünscht, sollten die Hinterbliebenen später auch bezahlen können.

Das Bestattungsinstitut Hovorka bietet hier verschiedene  Möglichkeiten wie eine Sterbegeldversicherung oder die Vorsorge über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Lassen Sie sich beraten.

Die digitale Welt.......fast jeder hat eine 2te Identität im Netz oder bewegt sich dort.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.
Doch was passiert mit den Daten, wenn wir nicht mehr sind?
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.

Das Bestattungsinstitut Hovorka kann Ihnen mit Online Schutzpaketen sicher und einfach helfen.Digitales Erbe

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.

Machen Sie den Test bei der Verbraucherzentrale!

Das Bestattungsinstitut Hovorka kann Ihnen mit Online Schutzpaketen sicher und einfach helfen.Digitales Erbe

Die digitale Welt.......fast jeder hat eine 2te Identität im Netz oder bewegt sich dort.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.

Doch was passiert mit den Daten, wenn wir nicht mehr sind?
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.

Machen Sie den Test bei der Verbraucherzentrale!

Sterbegeldversicherungen hingegen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, müssen Ämter nach geltender Rechtsprechung als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkennen. Gleiches gilt für Vorsorgeverträge mit Bestattern, bei denen die entsprechende Summe für die Bestattung zweckbestimmt, verbindlich und vom übrigen Vermögen getrennt zurückgelegt wird. Das Geld kann dazu bei Treuhandstellen hinterlegt, aber zum Beispiel auch in Form eines Sparguthabens abgetreten werden. 

 

(Quelle: aeternitas.de)

Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen. 


 

Sterbegeldversicherungen hingegen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, müssen Ämter nach geltender Rechtsprechung als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkennen. Gleiches gilt für Vorsorgeverträge mit Bestattern, bei denen die entsprechende Summe für die Bestattung zweckbestimmt, verbindlich und vom übrigen Vermögen getrennt zurückgelegt wird. Das Geld kann dazu bei Treuhandstellen hinterlegt, aber zum Beispiel auch in Form eines Sparguthabens abgetreten werden. 

 

(Quelle: aeternitas.de)

Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen. 


 

Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen

Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden


Dass Trauer in bestimmten Phasen verläuft, ist ein Mythos. Dennoch ist diese Lehre allgegenwärtig. Trauernde laufen dadurch Gefahr, an ihrem eigenen Erleben zu zweifeln.

Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen
Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden

Internetseiten, Ratgeber und selbst Lehrbücher verbreiten, dass "die" Trauer in bestimmten Phasen verläuft. Phasenmodelle gehen davon aus, dass für eine gewisse Zeit bestimmte Themen oder Aufgaben vorherrschend sind. Diese müssten durchlitten und erfolgreich bearbeitet werden, damit der Übergang in die nächste Phase möglich wird. "Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Trauer nicht in ein festes Schema pressen lässt", kritisiert die Diplom-Psychologin Hildegard Willmann vom Beirat des Trauerportals www.gute-trauer.de, das von der Verbraucherinitiative Aeternitas ins Leben gerufen wurde. 

Die Lehre von den Trauerphasen kann Trauernden sogar schaden, weil sie zu rigiden Normen über "richtiges" Trauern führt. Wer nicht der Norm entspricht - und das sind vermutlich fast alle Trauernden -, zweifelt möglicherweise, ob sein Erleben normal ist. Auch das soziale Umfeld kann irritiert reagieren, wenn Hinterbliebene sich nicht entsprechend der erwarteten Phasen verhalten. Dann heißt es schnell, jemand habe eine Phase übersprungen, habe einen Rückfall oder sei in einer Trauerphase stecken geblieben. "Besonders Menschen, die gut mit einem Verlust umgehen können - und das sind ungefähr 50 Prozent -, werden durch Phasenmodelle pathologisiert", erklärt Willmann. Trauerphasen sind dennoch populär - vielleicht weil Menschen überschaubare, lineare Modelle bevorzugen. 

Über Erkenntnisse wie die zu den Trauerphasen berichtet das Internetportal www.gute-trauer.de. Dieses wurde komplett neu gestaltet und soll so noch übersichtlicher als Anlaufstelle für Trauernde und am Thema interessierte Menschen dienen. Die Besucher der Seite werden darin unterstützt, eigenverantwortlich und natürlich mit Lebenssituationen wie Tod und Trauer umzugehen. Darüber hinaus finden Sie im Portal zahlreiche Anlaufstellen für Betroffene und eine Vielzahl an Literatur zum Thema. 

(Quelle: aeternitas.de/Pressenmitteilung)

Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann. 

Über Erkenntnisse wie die zu den Trauerphasen berichtet das Internetportal www.gute-trauer.de. Dieses wurde komplett neu gestaltet und soll so noch übersichtlicher als Anlaufstelle für Trauernde und am Thema interessierte Menschen dienen. Die Besucher der Seite werden darin unterstützt, eigenverantwortlich und natürlich mit Lebenssituationen wie Tod und Trauer umzugehen. Darüber hinaus finden Sie im Portal zahlreiche Anlaufstellen für Betroffene und eine Vielzahl an Literatur zum Thema. 

(Quelle: aeternitas.de/Pressenmitteilung)

Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann. 

Alternative Bestattungsart exclusiv
im Bestattungssinstitut Hovorka

Mehr Informationen

Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022

zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.

Am Donnerstag, den 9 Juni ab 18:00 Uhr  wird das DUO "acoUStics" im Memorium Am Friedhof 5 in Henstedt musikalisch und gesanglich unterhalten.

Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.

Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse
Landgericht Düsseldorf bestätigt die Wirksamkeit der Abtretung in Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen – Insolvenzverwalter hat keinen Auszahlungsanspruch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2025, Az. IX ZR 91/24, entschieden, dass Treuhandguthaben für die Bestattungsvorsorge nicht unter den Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift lehnte der BGH ab und verwies die Sache zur Klärung der vertraglichen Abtretung an das Berufungsgericht zurück. Daran anknüpfend bestätigt das Landgericht Düsseldorf nun, dass die bereits vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Abtretung insbesondere auf Abrechnung und Auszahlung auch Ansprüche bei Vertragsbeendigung erfasst, AGB-rechtlich wirksam ist und erfüllungshalber erfolgte, nicht sicherungshalber. Auch die durch den Insolvenzverwalter erklärte Kündigung hat hierauf keinen Einfluss mehr. Ein Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO scheidet damit aus.

Das Urteil ist ein starkes Signal für die Bestattungsvorsorge. Wer vorsorgt, darf darauf vertrauen, dass die dafür zurückgelegten Mittel dem Vorsorgezweck dienen, auch im Falle einer späteren Privatinsolvenz. Die vom Bundesgerichtshof geforderte Prüfung der Abtretung hat ergeben, dass die vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wirksam ist.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.01.2025, Az. IX ZR 91/24, entschieden, dass Treuhandguthaben für die Bestattungsvorsorge nicht unter den Pfändungsschutz des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift lehnte der BGH ab und verwies die Sache zur Klärung der vertraglichen Abtretung an das Berufungsgericht zurück. Daran anknüpfend bestätigt das Landgericht Düsseldorf nun, dass die bereits vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Abtretung insbesondere auf Abrechnung und Auszahlung auch Ansprüche bei Vertragsbeendigung erfasst, AGB-rechtlich wirksam ist und erfüllungshalber erfolgte, nicht sicherungshalber. Auch die durch den Insolvenzverwalter erklärte Kündigung hat hierauf keinen Einfluss mehr. Ein Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO scheidet damit aus.

Treuhandguthaben gehören nicht zur Insolvenzmasse

Landgericht Düsseldorf bestätigt die Wirksamkeit der Abtretung in Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen – Insolvenzverwalter hat keinen Auszahlungsanspruch

Das Urteil ist ein starkes Signal für die Bestattungsvorsorge. Wer vorsorgt, darf darauf vertrauen, dass die dafür zurückgelegten Mittel dem Vorsorgezweck dienen, auch im Falle einer späteren Privatinsolvenz. Die vom Bundesgerichtshof geforderte Prüfung der Abtretung hat ergeben, dass die vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wirksam ist.

Info

INFO

Wir bieten gesicherte Vorsorgen an.

Vorsorge

hier gibt den Link zu MEINE ERDE

Sterbegeld Versicherung

Sterbegeld-Versicherung

Mitgliedsbetrieb
Wir sind Mitglied im Bund Deutscher Bestatter
Logo des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. mit Schriftzug „BDB“ und vollständigem Namen darunter.

zur Webseite

© 2026 - Bestattungsinstitut Hovorka

Impressum | Datenschutz

  • Sterbefall
    Sterbefall

    Wenn ein aktueller Sterbefall eingetreten ist........

    hier gibt es Hilfe.

    Hier Drücken

  • Facebook besuchen

  • Google +

  • Anrufen

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
      • Memorium®️ am Friedhof
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
      • Richard Hovorka
      • Mervi Amelow
      • Julia Puls
      • Danny Rocklage
      • Aron Krumm
      • Bernd Groß
      • Kasumi
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
      • LOOP Myzelsarg als ökologische Möglichkeit
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
      • LOOP Living Cocoon™
      • Bestattungsverfügung
      • Sozialamt und Sterbegelversicherung
      • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
      • Schon mal an Vorsorge gedacht?
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
      • Erdbestattung
      • Feuerbestattung
      • Seebestattung
      • Waldbestattung
      • Baumbestattung Tree of Life
      • Reerdigung
      • LOOP Myzelsarg als ökologische Möglichkeit
    • Erbrecht
      • Erblotse
    • Gesetzliche Erbfolge
      • Digitales Erbe
    • Trauer Knigge
      • Trauertexte
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
      • Friedhöfe im Kreis Segeberg
      • Friedhöfe im Kreis Pinneberg
      • Friedhöfe in Kreis Stormarn
      • Friedhöfe der Stadt Hamburg
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
      • Formalitätenportal
    • Bestattungsfinanz
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats H-U
  • Gedenkseite
  • Kundenportal
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
      • Symbolik der Bäume
      • Schleifentexte
    • Trauermusik
      • Klassische Musik
      • Moderne Musik
      • Kirchliche Musik
      • Deutsche Musik und Balladen
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
      • Fingerprint Schmuck
    • Trauer Knigge
  • Trauerdruckportal
  • Jobs
  • Blogbeiträge
  • Termine im Memorium/News
  • Team Nachhaltigkeit
OK

Unsere Website verwendet Cookies um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese verwenden. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.