Kontakt
Op'n Ellerhoop 6
24558 Henstedt-Ulzburg
E-Mail schreiben

Tag und Nacht
04193/4915

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
    • Erbrecht
    • Gesetzliche Erbfolge
    • Trauer Knigge
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
    • Bestattungsfinanz
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats H-U
  • Gedenkseite
  • Team Nachhaltigkeit
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
    • Trauermusik
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
    • Trauer Knigge
  • Kundenportal
  • Trauerdruckportal
  • Jobs
  • Termine im Memorium/News
  • Neues und Interessantes
  • Unser Bestattungsinstitut
  • Memorium am Friedhof
  • Unser Team
  • Sterbefall
  • Unsere Leistungen im Trauerfall
  • Leistungen
  • Vorsorge
  • Trauer
  • Neues & Interessantes
    • LOOP Living Cocoon™
    • Bestattungsverfügung
    • Sozialamt und Sterbegelversicherung
    • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
    • Schon mal an Vorsorge gedacht?
  • Veranstaltungstermine
  • Kontakt
  • Gedenkseite
Bestattungsinstitut Hovorka

Op'n Ellerhoop 6

24558 Henstedt-Ulzburg 

Tel. 04193-4915

Bestattungsverfügungen schaffen Sicherheit

Das Bestattungsinstitut Hovorka und die Verbraucherinitative Aeternitas empfiehlt rechtzeitige Vorsorge - auch im Sinne der Hinterbliebenen

Letzter Wille zur Beisetzung

Wer sicher gehen will, dass seine Bestattungswünsche umgesetzt werden, sollte diese zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Nebenbei entlastet er mit einer solchen Willenserklärung seine späteren Hinterbliebenen, die nach dem Todesfall wissen, was zu tun ist beschreibt die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.

Königswinter, 18.10.2012 - Viele Menschen denken nur ungern an das eigene Lebensende. Doch rechtzeitige Vorsorge entlastet und schafft Sicherheit. Das gilt nicht nur für Patienten- oder Betreuungsverfügungen für Krankheit und Alter, sondern auch für die Bestattungsverfügung, eine Willenserklärung zu den eigenen Bestattungswünschen. 

Die Verbraucherinitiative Aeternitas empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren, mit den Angehörigen auszutauschen und schließlich die Wünsche schriftlich festzuhalten. Eine schriftliche und eindeutig formulierte Bestattungsverfügung ist bei Unklarheiten nach einem Todesfall für Hinterbliebene, Bestatter und Behörden in stärkerem Maße bindend als der schwerer nachweisbare, mündlich geäußerte Wille. Gleichzeitig ist ausgeschlossen, dass Hinterbliebene ratlos zurückbleiben. 

Die Einzelheiten einer Bestattungsverfügung bleiben jedem selbst überlassen. Vorsorgende können sich auf die grundlegenden Fragen beschränken (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung) oder zahlreiche Details wie Grabart, Friedhof, Ablauf der Trauerfeier, Text der Traueranzeige und vieles mehr festlegen. "Die Information im Vorfeld ist deshalb so wichtig, weil die Bestattungsgesetze der Bundesländer und insbesondere die örtlichen Friedhofssatzungen sich in manchen Vorschriften unterscheiden", erklärt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Auch hat sich das Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten in den letzten Jahren enorm vergrößert. 

Ihren Willen können Verfasser einer Bestattungsverfügung handschriftlich erklären - was in wenigen Ausnahmefällen sogar erforderlich ist. In der Regel können sie dafür aber gedruckte Formulare nutzen und diese unterzeichnen.Alternativ könne sie auch hier auf der Internetpräsenz unter Letzter Wille zur Beisetzung Ihre Wünsche niederschreiben und als PDF ausdrucken.(Die Daten werden nicht gespeichert.) Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gesonderte Ausfertigungen auch beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder bei einem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen hinterlegen. "Hilfreich ist es, eine Person zu benennen, die die Bestattung organisieren soll", empfiehlt Schmitt. Streit unter den Hinterbliebenen könne so vermieden werden. Die Person sollte natürlich eingeweiht und einverstanden sein. 

Ein guter Ort, um eine Bestattungsverfügung aufzubewahren, ist das Familien- oder Stammbuch, da dieses im Todesfall als eines der ersten Dokumente benötigt wird. Das Testament hingegen ist für die Bestattungswünsche ungeeignet, da es meist erst Wochen nach dem Tod eröffnet wird. Aeternitas stellt für diejenigen, die ihre Bestattungswünsche absichern möchten, eine Reihe von - zum Teil kostenlosen - Vordrucken, Mustern und Broschüren zum Thema Vorsorge und Bestattungsverfügung bereit. 

Bestattungsverfügungen schaffen Sicherheit
Das Bestattungsinstitut Hovorka und die Verbraucherinitative Aeternitas empfiehlt rechtzeitige Vorsorge - auch im Sinne der Hinterbliebenen

Wer sicher gehen will, dass seine Bestattungswünsche umgesetzt werden, sollte diese zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Nebenbei entlastet er mit einer solchen Willenserklärung seine späteren Hinterbliebenen, die nach dem Todesfall wissen, was zu tun ist beschreibt die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V.

Königswinter, 18.10.2012 - Viele Menschen denken nur ungern an das eigene Lebensende. Doch rechtzeitige Vorsorge entlastet und schafft Sicherheit. Das gilt nicht nur für Patienten- oder Betreuungsverfügungen für Krankheit und Alter, sondern auch für die Bestattungsverfügung, eine Willenserklärung zu den eigenen Bestattungswünschen. 

Die Verbraucherinitiative Aeternitas empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren, mit den Angehörigen auszutauschen und schließlich die Wünsche schriftlich festzuhalten. Eine schriftliche und eindeutig formulierte Bestattungsverfügung ist bei Unklarheiten nach einem Todesfall für Hinterbliebene, Bestatter und Behörden in stärkerem Maße bindend als der schwerer nachweisbare, mündlich geäußerte Wille. Gleichzeitig ist ausgeschlossen, dass Hinterbliebene ratlos zurückbleiben. 

Die Einzelheiten einer Bestattungsverfügung bleiben jedem selbst überlassen. Vorsorgende können sich auf die grundlegenden Fragen beschränken (zum Beispiel Erd- oder Feuerbestattung) oder zahlreiche Details wie Grabart, Friedhof, Ablauf der Trauerfeier, Text der Traueranzeige und vieles mehr festlegen. "Die Information im Vorfeld ist deshalb so wichtig, weil die Bestattungsgesetze der Bundesländer und insbesondere die örtlichen Friedhofssatzungen sich in manchen Vorschriften unterscheiden", erklärt der Aeternitas-Rechtsreferent, Rechtsanwalt Torsten Schmitt. Auch hat sich das Angebot an Beisetzungsmöglichkeiten in den letzten Jahren enorm vergrößert. 

Ihren Willen können Verfasser einer Bestattungsverfügung handschriftlich erklären - was in wenigen Ausnahmefällen sogar erforderlich ist. In der Regel können sie dafür aber gedruckte Formulare nutzen und diese unterzeichnen.Alternativ könne sie auch hier auf der Internetpräsenz unter Letzter Wille zur Beisetzung Ihre Wünsche niederschreiben und als PDF ausdrucken.(Die Daten werden nicht gespeichert.) Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gesonderte Ausfertigungen auch beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder bei einem zu beauftragenden Bestattungsunternehmen hinterlegen. "Hilfreich ist es, eine Person zu benennen, die die Bestattung organisieren soll", empfiehlt Schmitt. Streit unter den Hinterbliebenen könne so vermieden werden. Die Person sollte natürlich eingeweiht und einverstanden sein. 

Ein guter Ort, um eine Bestattungsverfügung aufzubewahren, ist das Familien- oder Stammbuch, da dieses im Todesfall als eines der ersten Dokumente benötigt wird. Das Testament hingegen ist für die Bestattungswünsche ungeeignet, da es meist erst Wochen nach dem Tod eröffnet wird. Aeternitas stellt für diejenigen, die ihre Bestattungswünsche absichern möchten, eine Reihe von - zum Teil kostenlosen - Vordrucken, Mustern und Broschüren zum Thema Vorsorge und Bestattungsverfügung bereit. 

Letzter Wille zur Beisetzung

Info

INFO

Wir bieten gesicherte Vorsorgen an.

Vorsorge

hier gibt den Link zu MEINE ERDE

Sterbegeld Versicherung

Sterbegeld-Versicherung

Mitgliedsbetrieb
Wir sind Mitglied im Bund Deutscher Bestatter

zur Webseite

© 2025 - Bestattungsinstitut Hovorka

Impressum | Datenschutz

  • Sterbefall
    Sterbefall

    Wenn ein aktueller Sterbefall eingetreten ist........

    hier gibt es Hilfe.

    Hier Drücken

  • Facebook besuchen

  • Google +

  • Anrufen

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
      • Memorium®️ am Friedhof
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
      • Richard Hovorka
      • Mervi Amelow
      • Julia Puls
      • Silke Becker
      • Danny Rocklage
      • Bernd Groß
      • Emily Russow
      • Kasumi
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
      • LOOP Living Cocoon™
      • Bestattungsverfügung
      • Sozialamt und Sterbegelversicherung
      • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
      • Schon mal an Vorsorge gedacht?
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
      • Erdbestattung
      • Feuerbestattung
      • Seebestattung
      • Waldbestattung
      • Baumbestattung Tree of Life
      • Reerdigung
      • LOOP Myzelsarg als ökologische Möglichkeit
    • Erbrecht
      • Erblotse
    • Gesetzliche Erbfolge
      • Digitales Erbe
    • Trauer Knigge
      • Trauertexte
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
      • Friedhöfe im Kreis Segeberg
      • Friedhöfe im Kreis Pinneberg
      • Friedhöfe in Kreis Stormarn
      • Friedhöfe der Stadt Hamburg
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
      • Formalitätenportal
    • Bestattungsfinanz
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats H-U
  • Gedenkseite
  • Team Nachhaltigkeit
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
      • Symbolik der Bäume
      • Schleifentexte
    • Trauermusik
      • Klassische Musik
      • Moderne Musik
      • Kirchliche Musik
      • Deutsche Musik und Balladen
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
      • Fingerprint Schmuck
    • Trauer Knigge
  • Kundenportal
  • Trauerdruckportal
  • Jobs
  • Termine im Memorium/News
  • Neues und Interessantes
OK

Unsere Website verwendet Cookies um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese verwenden. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.