Neues und Interessantes über uns
und die Bestattungsbranche
Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.
Einladung zu unserer Informationsveranstaltung zum Thema
der alternativen Bestattungsform REERDIGUNG
Hierzu laden wir und MEINE ERDE Sie ein,
uns am 26. September 2024 um 18.00 Uhr im MEMORIUM®
Am Friedhof 5 in 24558 Henstedt-Ulzburg zu besuchen.
Bei einer Reerdigung findet der Verwandlungsprozess in einem geschlossenen Kokon statt und ist nach 40 Tagen abgeschlossen. Medikamente werden dabei schon zu großen Teilen abgebaut. Die neue Erde enthält Nährstoffe und ist ein aktiver Bodenverbesserer. Das ist gut für die Umwelt und fördert die Biodiversität.
Wir haben an diesem Abend einen Original KOKON bei uns stehen und demonstrieren eine simulierte Einbettung. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Informationen für Sie und natürlich Antworten auf alle Fragen in diesem Zusammenhang.
Seien Sie herzlichst eingeladen.
Ihr Team Trauerheimat und das Team von MEINE ERDE
Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, bitten wir um eine Anmeldung bis zum 24.09.2024
unter Tel. 04193/4915
KUKUHU 2024 Wir sind wieder dabei........im Memorium mit
Ping Pong zu viert
Am Dienstag den 21 Mai um 18.00 Uhr ist es wieder so weit.........
Susanne Nähr, Heide Panderodt, Heidi Brommer-Thomsen und Marc Löhrwald am Saxophon werden als PING PONG Quartett wieder Gedichte lesen Bilder zeigen und Musik erklingen lassen.
Seien Sie gespannt.
Ping Pong zu viert
Susanne Nähr, Heide Panderodt, Heidi Brommer-Thomsen und Marc Löhrwald am Saxophon werden als PING PONG Quartett wieder Gedichte lesen Bilder zeigen und Musik erklingen lassen.
Seien Sie gespannt.
LOOP Living Cocoon ™
Werden Sie wieder Teil des natürlichen Kreislaufes des Lebens und bereichern Sie die Natur mit dem Loop Living Cocoon™. Dem ersten lebenden Sarg der Welt.
Dem eingebetten Verstorbenen wird in diesem Sarg die möglichkeit gegeben, möglichst sanft in die Natur überzugehen.
Wir meinen, Erdbestattung 2.0
Der Loop Living Cocoon™ ist ein 100 % natürliches Produkt, das aus Myzel, dem unterirdischen Wurzelgeflecht von Pilzen, gezüchtet wird. In Zusammenarbeit mit der Natur züchten wir unseren Cocoon in nur 7 Tagen in unserer Fabrik in Delft, Niederlande, unter Verwendung lokaler Pilzarten und upgecycelter Hanffasern.
Die Tausende von Fasern des dichten unterirdischen Pilzgeflechts machen das Myzel zu einem besonders leichten und robusten Material, das sich für den Anbau eines anreichernden Produkts eignet. Das sorgfältige Trocknen des Organismus verleiht dem Cocoon Festigkeit und Steifheit, ohne dass die lebendigen Eigenschaften des Myzels verloren gehen.
In der Natur ist das Myzel die treibende Kraft hinter dem natürlichen Lebenszyklus, indem es kontinuierlich abgestorbenes organisches Material in wichtige Nährstoffe für das Wachstum neuer Keimlinge umwandelt. Diese einzigartige Kraft ermöglicht es dem Loop Living Cocoon™, schnell mit der Natur zu verschmelzen und unsere Nährstoffe in eine Quelle für das Gedeihen neuen Lebens zu verwandeln.
Der Loop Living Cocoon™ ist der erste lebende Sarg der Welt, der die Natur bereichert, indem er sich in nur 45 Tagen biologisch abbaut und unsere Nährstoffe auf natürlichste Weise zurückgibt. Damit ist er zu 100% natürlich und GreenLeave-zertifiziert.Das weiche Moosbett im Inneren des Loop Living Cocoon™ verleiht dem Cocoon die Kraft einer natürlichen Umarmung und den beruhigenden Duft des Waldes. Ein Futter aus nachhaltigem Leinen ist auf Anfrage erhältlich.
Bestattungskosten sind unter Geschwistern auszugleichen
Urteil des Landgerichts Heilbronn
Das Landgericht Heilbronn hat anlässlich eines Rechtstreits zwischen Geschwistern entschieden, ob und wie verauslagte Bestattungskosten gleichermaßen anteilig unter bestattungspflichtigen Angehörigen auszugleichen sind. Ausgehend von erstattungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 3.484,40 Euro musste die verklagte bestattungspflichtige Schwester ihrem ebenfalls bestattungspflichtigen Bruder von den für die Bestattung des Vaters gezahlten Bestattungskosten die Hälfte, nämlich 1.742,20 Euro, erstatten (Urteil vom 06.02.2023, Az. Ad 7 S 1/22).
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus einer sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gemäß §§ 677, 683, 679, 670 BGB. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Ausgleich unter Gesamtschuldnern wenn mehrere Angehörige bestattungspflichtig sind. Denn wenn einer von mehreren Bestattungspflichtigen die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen bezahlt, führt er ein eigenes und zugleich ein fremdes Geschäft. Dass ein anderer Bestattungspflichtiger damit möglicherweise nicht einverstanden ist, ist unerheblich. Die Bestattungspflicht ist eine unumgängliche öffentlich-rechtliche Pflicht, da an einer unverzüglich erfolgenden Bestattung eines Verstorbenen ein dringendes öffentliches Interesse besteht. Unternähme ein Bestattungspflichtiger nichts, würde die zuständige Ordnungsbehörde die Beerdigung organisieren und den oder die Bestattungspflichtigen als Gesamtschuldner auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Die Bestattungsgesetze und -verordnungen der Bundeländer regeln die Bestattungspflicht der Angehörigen von Verstorbenen. Die Bestattungspflicht trifft unabhängig vom Erbrecht grundsätzlich die nächsten Angehörigen, beispielsweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch uneheliche, die Unehelichkeit schließt von der Bestattungspflicht nicht aus), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder eines Verstorbenen. In der Rangfolge vorhergehende Bestattungspflichtige schließen in der Regel nachfolgende Pflichtige aus.
Beanspruchen kann ein Bestattungspflichtiger mit Ausgleichsanspruch nur solche Ausgaben, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende, einfache Beerdigung erforderlich sind. Der Erstattungsanspruch eines in Vorleistung gegangenen Bestattungspflichtigen ist beschränkt auf den nach § 74 SGB XII bei Beantragung einer Sozialbestattung von einer Sozialbehörde zu ersetzenden Betrag. Übernahmefähig und damit erstattungsfähig gemäß § 74 SGB XII sind lediglich die Bestattungskosten einer ortsüblichen und angemessenen Bestattung. Das Landgericht Heilbronn nennt in diesem Zusammenhang die durch die Rechtsprechung üblicherweise anerkannten Kosten für folgende Leistungen:
Leichenschau und Leichenbeförderung, öffentliche Gebühren, Waschen, Ankleiden und Betten einer Leiche, ein einfacher Sarg, einfacher Blumenschmuck, Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, Sargträger und Überführung auf einen Friedhof, erstmaliges Herrichten eines Grabes, ein Grabstein oder eine einfache Grabplatte. Die erstattungsfähigen Bestattungskosten dürfen nicht auf einen von den Sozialhilfebehörden festgelegten Höchstbetrag beschränkt werden. Vielmehr ist immer eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Quelle Aeternitas 7.2.2024
Aeternitas e. V.
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV
Das Landgericht Heilbronn hat anlässlich eines Rechtstreits zwischen Geschwistern entschieden, ob und wie verauslagte Bestattungskosten gleichermaßen anteilig unter bestattungspflichtigen Angehörigen auszugleichen sind. Ausgehend von erstattungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt 3.484,40 Euro musste die verklagte bestattungspflichtige Schwester ihrem ebenfalls bestattungspflichtigen Bruder von den für die Bestattung des Vaters gezahlten Bestattungskosten die Hälfte, nämlich 1.742,20 Euro, erstatten (Urteil vom 06.02.2023, Az. Ad 7 S 1/22).
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus einer sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gemäß §§ 677, 683, 679, 670 BGB. Daneben besteht auch ein Anspruch auf Ausgleich unter Gesamtschuldnern wenn mehrere Angehörige bestattungspflichtig sind. Denn wenn einer von mehreren Bestattungspflichtigen die Kosten für die Bestattung eines Angehörigen bezahlt, führt er ein eigenes und zugleich ein fremdes Geschäft. Dass ein anderer Bestattungspflichtiger damit möglicherweise nicht einverstanden ist, ist unerheblich. Die Bestattungspflicht ist eine unumgängliche öffentlich-rechtliche Pflicht, da an einer unverzüglich erfolgenden Bestattung eines Verstorbenen ein dringendes öffentliches Interesse besteht. Unternähme ein Bestattungspflichtiger nichts, würde die zuständige Ordnungsbehörde die Beerdigung organisieren und den oder die Bestattungspflichtigen als Gesamtschuldner auf Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Die Bestattungsgesetze und -verordnungen der Bundeländer regeln die Bestattungspflicht der Angehörigen von Verstorbenen. Die Bestattungspflicht trifft unabhängig vom Erbrecht grundsätzlich die nächsten Angehörigen, beispielsweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch uneheliche, die Unehelichkeit schließt von der Bestattungspflicht nicht aus), Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder eines Verstorbenen. In der Rangfolge vorhergehende Bestattungspflichtige schließen in der Regel nachfolgende Pflichtige aus.
Beanspruchen kann ein Bestattungspflichtiger mit Ausgleichsanspruch nur solche Ausgaben, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende, einfache Beerdigung erforderlich sind. Der Erstattungsanspruch eines in Vorleistung gegangenen Bestattungspflichtigen ist beschränkt auf den nach § 74 SGB XII bei Beantragung einer Sozialbestattung von einer Sozialbehörde zu ersetzenden Betrag. Übernahmefähig und damit erstattungsfähig gemäß § 74 SGB XII sind lediglich die Bestattungskosten einer ortsüblichen und angemessenen Bestattung. Das Landgericht Heilbronn nennt in diesem Zusammenhang die durch die Rechtsprechung üblicherweise anerkannten Kosten für folgende Leistungen:
Leichenschau und Leichenbeförderung, öffentliche Gebühren, Waschen, Ankleiden und Betten einer Leiche, ein einfacher Sarg, einfacher Blumenschmuck, Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, Sargträger und Überführung auf einen Friedhof, erstmaliges Herrichten eines Grabes, ein Grabstein oder eine einfache Grabplatte. Die erstattungsfähigen Bestattungskosten dürfen nicht auf einen von den Sozialhilfebehörden festgelegten Höchstbetrag beschränkt werden. Vielmehr ist immer eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Quelle Aeternitas 7.2.2024
Aeternitas e. V.
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV
Gute Neuigkeiten zum Thema Reerdigung…….
Jetzt gibt es endlich eine gesicherte Grundlage für alternative Bestattungsformen in Schleswig-Holstein.
Somit haben auch andere Formen eine Chance.
Kiel (dpa/lno). Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag Rechtssicherheit für ein Pilotprojekt für eine neue Bestattungsform mit dem Namen „Reerdigung“ geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmen für die notwendige Änderung im Bestattungsrecht, teilte die CDU-Fraktion mit.
Bei einer „Reerdigung“ werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden. Seit 2022 wurden auf diese Weise im Norden bereits zehn Menschen bestattet.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das zuständige Ministerium zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten Ausnahmen zulassen kann. Bedingung dafür sei, dass die Beisetzung auf dem Friedhof erfolge. Ebenso muss dargelegt werden, wie die zu erprobende Bestattungsart ausgestaltet sein soll und dass eine ethische, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Prüfung erfolgt ist.
© dpa-infocom, dpa:240126-99-765926/2 (dpa)
MEINE ERDE bietet für Interessierte am 31.01.2024 eine Informationsfahrt vom Hamburger ZOB zum Alvarium nach Kiel an.
MEINE ERDE organisiert eine Fahrt per Bus von Hamburg (ZOB) nach Kiel und lädt zu Kaffee und Kuchen sowie einer Führung durch das Alvarium ein!
Das Team von Meine Erde wird im Bus und im Alvarium vor Ort sein und beantwortet Ihnen gerne all Ihre Fragen.
Gestartet wird um 12.15 Uhr ab Hamburg (ZOB) und Rückkehr ist abends gegen 19.15 Uhr.
Da die Plätze limitiert sind, bittet Meine Erde um vorherige verbindliche Anmeldung über den unten stehenden Link oder telefonisch unter 030/209655875.
Das Team von Meine Erde wird im Bus und im Alvarium vor Ort sein und beantwortet Ihnen gerne all Ihre Fragen.
Gestartet wird um 12.15 Uhr ab Hamburg (ZOB) und Rückkehr ist abends gegen 19.15 Uhr.
Da die Plätze limitiert sind, bittet Meine Erde um vorherige verbindliche Anmeldung über den unten stehenden Link oder telefonisch unter 030/209655875.
Sozialbestattung: Wer hat einen Anspruch?
Können Hinterbliebene die Bestattungskosten nicht tragen, muss unter Umständen das Sozialamt dafür aufkommen. Doch nur Personen, die rechtlich zur Zahlung verpflichtet wären, haben einen Anspruch auf die Kostenerstattung.
Rund 20.000 Mal im Jahr gewähren die Sozialhilfeträger in Deutschland eine Kostenübernahme im Rahmen einer Sozialbestattung. Grundlage dafür ist der Paragraph 74 Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch), nach dem die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen. Was auf den ersten Blick einfach klingt, führt in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Im Mittelpunkt steht dabei häufig die Frage, wer die Verpflichteten sind – neben der Zumutbarkeit (meist bezogen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller) und dem Leistungsumfang der Bestattung.
Wer nur aus einer moralischen Verpflichtung heraus eine Bestattung zum Beispiel für einen verstorbenen Freund in Auftrag gibt, kann nicht mit der Kostenerstattung durch das Sozialamt rechnen. „Schließlich wäre er nach geltendem Recht nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen“, erläutert Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind nach Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erst einmal die Erben. Müssen diese, zum Beispiel weil sie das Erbe ausgeschlagen haben, nicht dafür aufkommen, greift eine weitere Regelung: Dann folgt aus einer zu Lebzeiten bestandenen Unterhaltspflicht gegenüber den Verstorbenen die Pflicht, deren Bestattungskosten zu übernehmen. Sind auch dadurch keine Kostentragungspflichtigen zu bestimmen, müssen die Bestattungspflichtigen bezahlen. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die verpflichtet sind, die Bestattung einer verstorbenen Person zu veranlassen. Die Reihenfolge geben die Bestattungsgesetze oder -verordnungen der Länder vor. An den ersten Positionen finden sich dabei (bis auf einzelne Ausnahmen) Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, (volljährige) Kinder und Eltern.
Umfassende Informationen zum Thema finden sich im von Aeternitas aktuell überarbeiteten „Ratgeber Sozialbestattung“. Dieser steht auf der Webseite des Vereins kostenlos zum Download bereit. Darin wird nicht nur erklärt, wer zu den
„Verpflichteten“ zählt, sondern ebenso, wann das Tragen der Bestattungskosten nicht zumutbar ist, welche Leistungen die erforderlichen Kosten umfassen und wann und wo entsprechende Antrag zu stellen sind. Quelle:https://www.aeternitas.de
Aeternitas e. V.
Dollendorfer Straße 72, 53639 Königswinter
Postfach 31 80, 53626 Königswinter
Tel. 02244/92537, Fax 02244/925388
E-Mail: info(at)aeternitas.de
Internet: www.aeternitas.de
Twitter: twitter.com/Aeternitas_eV
1. Themenabend im Memorium
„Was ich schon immer den Bestatter fragen wollte“ Klassisch oder Alternativ, Kompost oder Kolumbarium….. Was darf ich und was geht…
Unser erster Themenabend ist frei nach dem oben genannten Motto angelegt:-
Sie Fragen und wir antworten.
Ungezwungen mal auch Fragen stellen , die sonst im Dunkeln bleiben:
Unsere Abschiedsräume
direkt am Friedhof Henstedt
Abschiednahmen und Trauerfeiern sind
bei uns nicht an Zeiten und Regeln gebunden.
Individuell und mit bis zu 40 Personen abzuhalten.
Wir möchten Ihren Bedürfnissen in der Zeit der Trauer gerecht werden. Die Atmosphäre ist freundlich und tröstlich und für das Gedenken gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.
Auf Wunsch richten wir die Aufbahrung am geöffneten oder am geschlossenen Sarg aus. Teilen Sie uns gerne Ihre Vorstellungen mit.
Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022
zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.
Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.
In Zusammenarbeit mit der VHS Alveslohe geben wir einen Kurs in "Letzter Hilfe"
Termin Freitag, den 23. September 2021 von 15.00 bis ca. 18.00 Uhr in den Räumen des Bestattungsinstituts Hovorka, Op'n Ellerhoop 6 (Anmeldung bitte über die VHS Alveslohe).
Immer wieder fordern Ämter die Auflösung einer Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen.
laut eine Urteils, ist eine Vorsorge von 10500 Euro als angemessen anzusehen.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen.
Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet.
Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen.
Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet.
Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden.
Wie kann ich mit meinen Eltern über ihre Bestattung sprechen?
Sie fühlen sich noch fit und wollen davon nichts wissen!
Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt sichern. Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich sein
Bei für die Bestattungsvorsorge zurückgelegtem Geld muss die Zweckbestimmung eindeutig erkennbar sein, wenn jemand Leistungen vom Sozialamt beziehen möchte. Ansonsten können Ämter verlangen, das Vorsorgevermögen für den eigenen Lebensunterhalt aufzulösen, bevor sie Leistungen gewähren. Geld auf dem Girokonto zum Beispiel wird als Bestattungsvorsorge nicht anerkannt.
Wer in Deutschland Sozialleistungen beantragt, dem verbleiben in der Regel 5.000 Euro Schonvermögen. Diesen Betrag muss derjenige nicht antasten, um seinen Lebensunterhalt oder Pflegekosten zu finanzieren. Darüber hinaus wird eine finanzielle Bestattungsvorsorge anerkannt - in angemessener Höhe, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend. "Was viele nicht wissen: entscheidend ist die Frage der Zweckbestimmung", warnt Rechtsanwalt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ämter - und bei einem Rechtsstreit Gerichte - müssen ausschließen können, dass das für die Bestattung zurückgelegte Geld für einen anderen Zweck verwendet werden könnte. Ansonsten wäre auch dieser Betrag für den Lebensunterhalt zu verwerten. "Die Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich vorliegen", ergänzt Schmitt.
Großes Vertrauen zu Bestattern
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme
Mitteilung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur
Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“
Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun.
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme
Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“
Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun.
Bestattungs-
vorsorge
Mit Einer Bestattungsvorsorge Können Angehörige Entlastet Und Die Bestattungswünsche Abgesichert Werden.
vorsorge
Im Trauerfall kommen zahlreiche Entscheidungen auf Hinterbliebene zu. Verunsicherung entsteht, wenn man nicht weiß, was der Verstorbene sich wünschte. Daher macht man sich am besten selbst zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie die eigene Bestattung später ablaufen soll.
Früher war Vorsorge nicht nötig, die Familie kümmerte sich um die Beisetzung - meist in altbekannter Manier. Doch die Zeiten haben sich geändert. Die Vielzahl neuer Möglichkeiten und die veränderten Familienstrukturen lassen eine schriftliche Festlegung, auch innerhalb der Familie, als sinnvoll erscheinen. Auf diesem Weg können auch Freunde oder Bekannte in die Organisation mit einbezogen werden.
Dazu gehört zuerst die gründliche Information - anschließend können Wünsche für die eigene Bestattung festgelegt werden. Wichtig für alle Beteiligten, das zeigt die Erfahrung, ist dabei die Absprache der Beteiligten.
Die Hinterbliebenen haben in der Regel andere Bedürfnisse als man selbst.
Vorsorge beseitigt diese Unsicherheit.
Aus den Wünschen für die Bestattung ergibt sich der voraussichtliche Kostenrahmen.
Eine Bestattung kostet mehr als die meisten Menschen glauben. Neben den Kosten für den Bestatter (unter anderem Sarg, Transport und Versorgung des Verstorbenen) fallen unter anderem Friedhofsgebühren, Kosten für das Grabmal und eventuell auch die Dauergrabpflege an.
Bei der Kalkulation sollte man eher großzügig rechnen, da man mit Preissteigerungen oder Gebührenerhöhungen rechnen müssen.
Dieser sollte - abhängig von der persönlichen finanziellen Situation - mit der finanziellen Vorsorge abgesichert werden. Denn das, was man sich für die Bestattung wünscht, sollten die Hinterbliebenen später auch bezahlen können.
Das Bestattungsinstitut Hovorka bietet hier verschiedene Möglichkeiten wie eine Sterbegeldversicherung oder die Vorsorge über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Lassen Sie sich beraten.
Die digitale Welt.......fast jeder hat eine 2te Identität im Netz oder bewegt sich dort.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.
Doch was passiert mit den Daten, wenn wir nicht mehr sind?
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.
Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen.
Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen.
Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen
Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden
Dass Trauer in bestimmten Phasen verläuft, ist ein Mythos. Dennoch ist diese Lehre allgegenwärtig. Trauernde laufen dadurch Gefahr, an ihrem eigenen Erleben zu zweifeln.
Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen
Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden
Internetseiten, Ratgeber und selbst Lehrbücher verbreiten, dass "die" Trauer in bestimmten Phasen verläuft. Phasenmodelle gehen davon aus, dass für eine gewisse Zeit bestimmte Themen oder Aufgaben vorherrschend sind. Diese müssten durchlitten und erfolgreich bearbeitet werden, damit der Übergang in die nächste Phase möglich wird. "Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Trauer nicht in ein festes Schema pressen lässt", kritisiert die Diplom-Psychologin Hildegard Willmann vom Beirat des Trauerportals www.gute-trauer.de, das von der Verbraucherinitiative Aeternitas ins Leben gerufen wurde.
Die Lehre von den Trauerphasen kann Trauernden sogar schaden, weil sie zu rigiden Normen über "richtiges" Trauern führt. Wer nicht der Norm entspricht - und das sind vermutlich fast alle Trauernden -, zweifelt möglicherweise, ob sein Erleben normal ist. Auch das soziale Umfeld kann irritiert reagieren, wenn Hinterbliebene sich nicht entsprechend der erwarteten Phasen verhalten. Dann heißt es schnell, jemand habe eine Phase übersprungen, habe einen Rückfall oder sei in einer Trauerphase stecken geblieben. "Besonders Menschen, die gut mit einem Verlust umgehen können - und das sind ungefähr 50 Prozent -, werden durch Phasenmodelle pathologisiert", erklärt Willmann. Trauerphasen sind dennoch populär - vielleicht weil Menschen überschaubare, lineare Modelle bevorzugen.
Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann.
Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann.
Alternative Bestattungsart exclusiv
im Bestattungssinstitut Hovorka
Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022
zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.
Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.
Schon mal überlegt was mit Facebook und Co passiert, wenn man nicht mehr da ist?
Das Bestattungsinstitut Hovorka informiert......
Fast jeder hat schon mal im Internet einen Vertrag geschlossen, und sei es nur das anmelden eines E-Mail Accounts, einen Kauf getätigt und noch andere Dinge mehr.......Hinterbliebene haben dann nicht mehr den Überblick.
Und Überraschungen warten an allen Ecken.
Bestattungskosten von der Steuer absetzen
Das Bestattungsinstitut Hovorka hat im November einen besonderen Gast in seinen Räumen
Lynn Parker stellt sich vor und gibt einen Einblick in die Arbeit eines Mediums
Gibt es ein Leben nach dem Tod?
Lynn Parker versucht den Beweis zu liefern. Sie wird uns am Freitag, dem 07.11.2014, von 19.00 bis 20.30 Uhr ihre Fähigkeiten demonstrieren (Eintritt: 20 €). Vielleicht ist die eine oder andere Botschaft für Interressierte dabei? Eine Übersetzerin wird aus der englischen Sprache ins Deutsche übersetzen.
Am darauffolgenden Sonnabend und Sonntag von jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr bietet Lynn Parker zudem einen medialen Workshop an. An diesem Wochenende zeigt Lynn auf einfache Art, wie jeder Mensch mit der geistigen Welt in Kontakt treten kann. Lynn ist eine passionierte Dozentin und bringt, ob Anfänger oder Fortgeschrittene, jeden an sein persönliches Ziel. (Kosten: ganzes Wochenende 180 € oder 1 Tag 90 €)
Genauso besteht auch die Möglichkeit, am Montag, dem 10.11.2014, Einzelsitzungen zu buchen. Hierbei handelt es sich um eine persönliche Sitzung, bei der entweder Kontakt zu einem Verstorbenen hergestellt und Botschaften übermittelt werden oder geschaut wird, wohin der Weg einen führt . (Kosten: 50 € pro halbe Stunde zzgl. 10 € für Übersetzung ins Deutsche - wahlweise!)
Falls Interesse besteht, ist es aufgrund der begrenzten Plätze erforderlich, sich für die jeweiligen Veranstaltungen vorher anzumelden.
Anmeldungen bitte über E-mail an: claudia.murdoch@web.de.
TAG der OFFENEN TÜR
Wagen Sie einen Blick hinter die Kulissen
von 11:00 bis 16:00 Uhr
Treten Sie näher und schauen Sie hinter die Kulissen
Abschied und Trauer gehören in das Leben genauso wie die Geburt
wir wollen ihnen zeigen wie wir arbeiten und was so alles möglich ist.
Sargbemalung
Urnenbemalung
Memorabilia
Totenmasken
Trauerkultur
Vorsorgemöglichkeiten
Bestattungsarten
Schauen Sie einfach vorbei und Informieren Sie sich über uns ...
unverbindlich und zwanglos.
Seien Sie unser Gast
- 1