Kontakt
Op'n Ellerhoop 6
24558 Henstedt-Ulzburg
E-Mail schreiben

Tag und Nacht
04193/4915

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
    • Erbrecht
    • Gesetzliche Erbfolge
    • Trauer Knigge
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
    • Bestattungsfinanz
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats He-U
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
    • Trauermusik
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
    • Trauer Knigge
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Gedenkseite
  • Kundenportal
  • Unser Bestattungsinstitut
  • Memorium am Friedhof
  • Unser Team
  • Sterbefall
  • Unsere Leistungen im Trauerfall
  • Leistungen
  • Vorsorge
  • Trauer
  • Neues & Interessantes
    • Bestattungsverfügung
    • Sozialamt und Sterbegelversicherung
    • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
    • Haben sie schon mal an Vorsorge gedacht?
  • Veranstaltungstermine
  • Kontakt
  • Gedenkseite
Bestattungsinstitut Hovorka

Op'n Ellerhoop 6

24558 Henstedt-Ulzburg 

Tel. 04193-4915

Neues und Interessantes über uns
und die Bestattungsbranche

Immer wieder gibt es Veränderungen bei uns im Unternehmen oder interessante Neuigkeiten aus der Bestattungsbranche, die für Sie nützlich sein könnten. Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle regelmäßig über diese Veränderungen informieren und Ihnen so einen bestmöglichen Einblick in unsere Arbeit geben.

Die Alternative zur Feuer-und konventionellen Erdbestattung

Wir haben uns vor Ort und aus erster Hand in Mölln informiert.

Heute haben wir mal live erfahren, wie es sich mit der neuen Erdbestattungsform Reerdigung verhält…..sozusagen vor Ort und aus erster Hand.

Vielen Dank für die Einladung ins Avarium nach Mölln und den vielen Informationen von den Mitarbeitern von MEINE ERDE.

Wir sind dabei und jetzt schon überzeugt von dieser alternativen Bestattungsform zur Erdbeisetzung.

Mehr Infos hier:http://reerdigung.de

1. Themenabend im Memorium
„Was ich schon immer den Bestatter fragen wollte“ Klassisch oder Alternativ, Kompost oder Kolumbarium….. Was darf ich und was geht…

Unser erster Themenabend ist frei nach dem oben genannten Motto angelegt:-
Sie Fragen und wir antworten.
Ungezwungen mal auch Fragen stellen , die sonst im Dunkeln bleiben:

Richard Hovorka steht hier den Interessierten Rede und Antwort.

 

das Team Trauerheimat freut sich auf Sie.

Wo?

Memorium am Friedhof

Am Friedhof 5 

24558 Henstedt-Ulzburg  

30.Juni 2022

Beginn: 19:00 Uhr

Unsere Abschiedsräume
direkt am Friedhof Henstedt

Abschiednahmen und Trauerfeiern sind
bei uns nicht an Zeiten und Regeln gebunden.
Individuell und mit bis zu 40 Personen abzuhalten.

Unsere Räume ermöglichen eine individuelle Abschiednahme frei von Konventionen und starren Rahmenbedingungen.

Helle, ansprechende und lichtdurchflutete Halle für bis zu 40 Personen.

Öffentlich oder im privaten Rahmen.

Aus diesem Grunde haben wir hier unsere Räumlichkeiten entsprechend eingerichtet.

Wir möchten Ihren Bedürfnissen in der Zeit der Trauer gerecht werden. Die Atmosphäre ist freundlich und tröstlich und für das Gedenken gibt es keine zeitlichen Einschränkungen.

Auf Wunsch richten wir die Aufbahrung am geöffneten oder am geschlossenen Sarg aus. Teilen Sie uns gerne Ihre Vorstellungen mit.

Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022

zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.

Am Donnerstag, den 9 Juni ab 18:00 Uhr  wird das DUO "acoUStics" im Memorium Am Friedhof 5 in Henstedt musikalisch und gesanglich unterhalten.

Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.

In Zusammenarbeit mit der VHS Alveslohe geben wir einen Kurs in "Letzter Hilfe"

Termin Freitag, den 23. September 2021 von 15.00 bis ca. 18.00 Uhr in den Räumen des Bestattungsinstituts Hovorka, Op'n Ellerhoop 6 (Anmeldung bitte über die VHS Alveslohe).

Kursinformationen

Im Kurs sprechen wir über die Normalität des Sterbens als Teil des Lebens, natürlich werden auch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kurz angefügt. Wir thematisieren mögliche Leiden als Teil des Sterbeprozesses und wie wir beim Lindern helfen können. Zudem gehen wir darauf ein, wie man mit den schwereren, aber auch den leichteren Stunden umgeht. Wir überlegen abschließend gemeinsam, wie man Abschied nehmen kann und besprechen unsere Möglichkeiten und Grenzen.
Die Letzte Hilfe soll Wissen zur humanen Hilfe und Mitmenschlichkeit in schwierigen Situationen vermitteln.
Die Teilnehmer/innen lernen Letzte Hilfe, also die Begleitung Schwerkranker und Sterbender am Lebensende. Die vier Unterrichtsstunden stehen jeweils für eines der vier Module:
1. Sterben ist ein Teil des Lebens
2. Vorsorgen und Entscheiden
3. Körperliche, psychische, soziale und existenzielle Nöte
4. Abschied nehmen vom Leben

Die Teilnehmer/innen erhalten am Ende des Kurses ein Zertifikat 

Hier gehts zur VHS

Immer wieder fordern Ämter die Auflösung einer Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen.

laut eine Urteils, ist eine Vorsorge von 10500 Euro als angemessen anzusehen.

"Immer wieder fordern Sozialbehörden fälschlicherweise die Auflösung einer Bestattungsvorsorge", weiß Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Schmitt rät, sich von solchen Bescheiden nicht verunsichern zu lassen, sondern fachlichen Rat einzuholen. Zwar ist der Betrag von 10.500 Euro wie im vorliegenden Fall für eine Vorsorge ohne Grabpflege nicht immer geschützt. Andere Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro sind jedoch von vielen Gerichten schon als angemessen anerkannt worden. Und selbst höhere Beträge können je nach den üblichen Kosten vor Ort - insbesondere wenn eine Grabpflegevorsorge mit einbezogen wird - zu verschonen sein. 

Quelle:Aeternitas

Wir meinen, lassen Sie sich Beraten ohne immer gleich darauf zu reagieren, wenn das Amt etwas haben möchte.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen. 

Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet. 

Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden. 


 

"Immer wieder fordern Sozialbehörden fälschlicherweise die Auflösung einer Bestattungsvorsorge", weiß Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Schmitt rät, sich von solchen Bescheiden nicht verunsichern zu lassen, sondern fachlichen Rat einzuholen. Zwar ist der Betrag von 10.500 Euro wie im vorliegenden Fall für eine Vorsorge ohne Grabpflege nicht immer geschützt. Andere Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro sind jedoch von vielen Gerichten schon als angemessen anerkannt worden. Und selbst höhere Beträge können je nach den üblichen Kosten vor Ort - insbesondere wenn eine Grabpflegevorsorge mit einbezogen wird - zu verschonen sein. 

Quelle:Aeternitas

Wir meinen, lassen Sie sich Beraten ohne immer gleich darauf zu reagieren, wenn das Amt etwas haben möchte.

Immer wieder fordern Ämter die Auflösung einer Bestattungsvorsorge bei Bezug von Sozialleistungen.
laut eine Urteils, ist eine Vorsorge von 10500 Euro als angemessen anzusehen.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen. 

Beim Erhalt von Sozialleistungen ist eine angemessene Bestattungsvorsorge über das allgemein zu verschonende Vermögen hinaus geschützt. In einem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter des Verwaltungsgerichts Münster anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet. 

Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden. 


 

Wie kann ich mit meinen Eltern über ihre Bestattung sprechen?

Sie fühlen sich noch fit und wollen davon nichts wissen!

Es ist nicht leicht mit Familienangehörigen und Freunden und insbesondere den eigenen Eltern, die das Thema Tod verdrängen, über deren dereinstigen oder die eigene Bestattung zu sprechen. Nur allzu verständlich aber ist diese Haltung. Viele möchten sich nicht mit ihrer eigenen Endlichkeit beschäftigen und schieben das alles weit von sich. Von Männern hört man gerne und auch häufig markige Sprüche wie: „Packt meine Asche in eine Zigarrenkiste und vergrabt sie im Garten oder auf den Kompost damit. Bloß kein Aufhebens wegen mir.“

Wir haben längst festgestellt, dass solche Aussagen, ob sie nun von dem einen oder anderen Geschlecht kommen, meist gar nicht die wirklichen Wünsche widerspiegeln. Häufig resultieren diese Äußerungen aus dem Gedanken es den Angehörigen einfach und kostengünstig zu machen und nebenbei das als unangenehm empfundene Gespräch abzudrängen.

Nun ist es aber sinnvoll, dennoch die Vorstellungen eines Menschen bezüglich seiner Bestattung zu erfahren. Einerseits will man ja später nichts falsch machen und andererseits hilft es sehr, wenn man die Bestatung und Trauerfeier in dem Gefühl abwickeln kann, für seinen Angehörigen genau das Richtige zu tun. 
Die Frage ob es eine Erd- oder Feuerbestattung werden soll, kann häufig schon im Gespräch mit Hinterbliebenen nicht so ohne weiteres beantwortet werden.

Sich seiner Trauer hinzugeben und somit einen Schritt in Richtung Bewältigung gehen zu können, wird dann häufig überlagert von der Ungewissheit, ob man auch alles richtig gemacht hat. Und genau deshalb sollte man über das Thema der dereinstigen Bestattung auch mit seinen Angehörigen sprechen. Das gilt umso mehr, aber nicht nur, wenn die Angehörigen schon älter oder schwer krank sind.
Informieren sie sich bei uns, wenn auch Sie darüber nachdenken, über diese Themen zu sprechen.

Nicht nur der Bestattungswille, sondern auch die Möglichkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, können von uns fachkompetent und vertrauensvoll in einem unverbindlich Gespräch zum Thema gemacht werden.

Mehr Infos zu allen Bestatungsmöglichkeiten und zum Bestattungswillen erfahren Sie auf unserer Webseite unter  den RubrikenVorsorge  und Leistungen. 

Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt sichern. Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich sein

Bei für die Bestattungsvorsorge zurückgelegtem Geld muss die Zweckbestimmung eindeutig erkennbar sein, wenn jemand Leistungen vom Sozialamt beziehen möchte. Ansonsten können Ämter verlangen, das Vorsorgevermögen für den eigenen Lebensunterhalt aufzulösen, bevor sie Leistungen gewähren. Geld auf dem Girokonto zum Beispiel wird als Bestattungsvorsorge nicht anerkannt. 

Wer in Deutschland Sozialleistungen beantragt, dem verbleiben in der Regel 5.000 Euro Schonvermögen. Diesen Betrag muss derjenige nicht antasten, um seinen Lebensunterhalt oder Pflegekosten zu finanzieren. Darüber hinaus wird eine finanzielle Bestattungsvorsorge anerkannt - in angemessener Höhe, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend. "Was viele nicht wissen: entscheidend ist die Frage der Zweckbestimmung", warnt Rechtsanwalt Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ämter - und bei einem Rechtsstreit Gerichte - müssen ausschließen können, dass das für die Bestattung zurückgelegte Geld für einen anderen Zweck verwendet werden könnte. Ansonsten wäre auch dieser Betrag für den Lebensunterhalt zu verwerten. "Die Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich vorliegen", ergänzt Schmitt. 

Großes Vertrauen zu Bestattern
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme

Mitteilung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

weitere Informationen unter www.bestatter.de

Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“

Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun. 

weitere Informationen unter www.bestatter.de

Großes Vertrauen zu Bestattern
Umfrage von InfratestDimap liefert interessante Bestandsaufnahme
Mitteilung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur

Das Meinungsforschungsinstitut InfratestDimap führte jüngst im Auftrag des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. eine repräsentative bundesweite Umfrage zum Thema Tod und Bestattung mit mehr als 1000 Befragten durch. Für den Diplom-Theologen Oliver Wirthmann, den Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., zeigt sich in den Ergebnissen ein bemerkenswertes, interessantes Bild. 94 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal auf einer Beerdigung gewesen zu sein. 13 Prozent empfanden dabei die Trauerfeier trotz des traurigen Anlasses als positiv oder schön. Und für 15 Prozent waren Rituale wie ein Friedhofsbesuch oder das Anzünden von Kerzen bei der Bewältigung ihrer Trauer beim Verlust eines nahestehenden Menschen hilfreich. Von den Befragten, die schon einmal eine Bestattung in Auftrag gegeben haben (62 Prozent) waren laut InfratestDimap 95 Prozent „völlig“ oder „eher“ zufrieden mit dem beauftragten Bestatter. „Dieses eindeutige, so positive Ergebnis freut uns natürlich sehr“, sagt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. „Es spricht für die Qualität im deutschen Bestattungswesen.“

Nach ihren persönlichen Bestattungswünschen gefragt, sagten 53 Prozent der Befragten, dass sie eine Feuerbestattung wünschten und 25 Prozent, dass sie die Erdbestattung vorziehen. 8 Prozent wollen diese Entscheidung lieber ihren Angehörigen überlassen, und immerhin 4 Prozent gaben an, ihren Leichnam für medizinische Forschungen zur Verfügung stellen zu wollen. Von den 53 Prozent, die sich für eine Feuerbestattung entschieden haben, wünschen sich 35 Prozent anschließend eine Urnenbestattung auf dem Friedhof, 22 Prozent in einem Bestattungswald und 18 Prozent eine Seebestattung. „Die 22 Prozent, die sich für den Bestattungswald entscheiden wollen, bedeuten für den Bestatter in der persönlichen Beratung noch erhebliche Aufklärungsarbeit“, erklärt Stephan Neuser. „Ein guter Bestatter zeigt bei jeder Bestattungsart immer alle Vor- und auch die Nachteile auf. Hinterbliebene und Vorsorgende kennen oft nicht alle Konsequenzen einer Bestattung im Bestattungswald. Die Menschen sollten in jedem Fall frei entscheiden können, aber sie sollten wissen, wofür sie sich entscheiden. Auch hier sind Bestatter als qualifizierte Experten gefragt.“ Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, wünscht sich laut InfratestDimap weit überwiegend (59 Prozent) ein klassisches Grab mit Grabstein. „Und eine Feuerbestattung ist nicht unbedingt immer günstiger als eine Erdbestattung. Da sollte man sich genau informieren“, rät Oliver Wirthmann, der auch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. vertritt. 87 Prozent der Befragten würden auf keinen Fall eine Bestattung im Internet beauftragen und bezahlen, ohne den Bestatter gesehen zu haben. 30 Prozent können sich einen Preisvergleich im Internet vorstellen, wollen dann aber den direkten Kontakt mit dem Bestatter haben, auch um ihn persönlich kennenzulernen. Und so ist es nur folgerichtig, dass 46 Prozent einen Preisvergleich im Internet nicht für aussagekräftig halten. „Viele Preisvergleichsportale arbeiten auf Provisionsbasis, was die Kosten letztlich unnötig in die Höhe treibt. Das wissen in dieser Umfrage 77 Prozent der Befragten nicht. Wer sich unverbindlich und kostenlos informieren und das Leistungsspektrum vergleichen will, kann dies auf der Internetseite des deutschen Bestatterverbandes hervorragend tun. 

Bestattungs-
vorsorge

Mit Einer Bestattungsvorsorge Können Angehörige Entlastet Und Die Bestattungswünsche Abgesichert Werden.

Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, daß die Flut allmählich Vernunft annimmt.
Hans Kasper (*1916), dt. Schriftsteller u. Hörspielautor
 

Bestattungs-
vorsorge
Mit Einer Bestattungsvorsorge Können Angehörige Entlastet Und Die Bestattungswünsche Abgesichert Werden.

Es ist besser, Deiche zu bauen, als darauf zu hoffen, daß die Flut allmählich Vernunft annimmt.
Hans Kasper (*1916), dt. Schriftsteller u. Hörspielautor
 

Im Trauerfall kommen zahlreiche Entscheidungen auf Hinterbliebene zu. Verunsicherung entsteht, wenn man nicht weiß, was der Verstorbene sich wünschte. Daher macht man sich am besten selbst zu Lebzeiten Gedanken darüber, wie die eigene Bestattung später ablaufen soll.

Früher war Vorsorge nicht nötig, die Familie kümmerte sich um die Beisetzung - meist in altbekannter Manier. Doch die Zeiten haben sich geändert. Die Vielzahl neuer Möglichkeiten und die veränderten Familienstrukturen lassen eine schriftliche Festlegung, auch innerhalb der Familie, als sinnvoll erscheinen. Auf diesem Weg können auch Freunde oder Bekannte in die Organisation mit einbezogen werden.

Dazu gehört zuerst die gründliche Information - anschließend können Wünsche für die eigene Bestattung festgelegt werden. Wichtig für alle Beteiligten, das zeigt die Erfahrung, ist dabei die Absprache der Beteiligten.

Die Hinterbliebenen haben in der Regel andere Bedürfnisse als man selbst.

Vorsorge beseitigt diese Unsicherheit. 

Aus den Wünschen für die Bestattung ergibt sich der voraussichtliche Kostenrahmen.

Eine Bestattung kostet mehr als die meisten Menschen glauben. Neben den Kosten für den Bestatter (unter anderem Sarg, Transport und Versorgung des Verstorbenen) fallen unter anderem Friedhofsgebühren, Kosten für das Grabmal und eventuell auch die Dauergrabpflege an. 

Bei der Kalkulation sollte man eher großzügig rechnen, da man mit Preissteigerungen oder Gebührenerhöhungen rechnen müssen.

Dieser sollte - abhängig von der persönlichen finanziellen Situation - mit der finanziellen Vorsorge abgesichert werden. Denn das, was man sich für die Bestattung wünscht, sollten die Hinterbliebenen später auch bezahlen können.

Das Bestattungsinstitut Hovorka bietet hier verschiedene  Möglichkeiten wie eine Sterbegeldversicherung oder die Vorsorge über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Lassen Sie sich beraten.

Die digitale Welt.......fast jeder hat eine 2te Identität im Netz oder bewegt sich dort.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.

Doch was passiert mit den Daten, wenn wir nicht mehr sind?
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.

Das Bestattungsinstitut Hovorka kann Ihnen mit Online Schutzpaketen sicher und einfach helfen.Digitales Erbe

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.

Machen Sie den Test bei der Verbraucherzentrale!

Das Bestattungsinstitut Hovorka kann Ihnen mit Online Schutzpaketen sicher und einfach helfen.Digitales Erbe

Die digitale Welt.......fast jeder hat eine 2te Identität im Netz oder bewegt sich dort.
57 % aller Deutschen nutzen nur Ihr Gedächtnis um sich Passwörter zu merken.
Doch was passiert mit den Daten, wenn wir nicht mehr sind?
Etwa alle 3 Minuten stirbt ein Facebooknutzer ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten passieren soll.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat eine Initiative zum digitalen Nachlass gestartet. Hier finden Hinterbliebene Tipps und Downloads von Checklisten, wie Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln können.

Machen Sie den Test bei der Verbraucherzentrale!

Sterbegeldversicherungen hingegen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, müssen Ämter nach geltender Rechtsprechung als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkennen. Gleiches gilt für Vorsorgeverträge mit Bestattern, bei denen die entsprechende Summe für die Bestattung zweckbestimmt, verbindlich und vom übrigen Vermögen getrennt zurückgelegt wird. Das Geld kann dazu bei Treuhandstellen hinterlegt, aber zum Beispiel auch in Form eines Sparguthabens abgetreten werden. 

 

(Quelle: aeternitas.de)

Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen. 


 

Sterbegeldversicherungen hingegen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, müssen Ämter nach geltender Rechtsprechung als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkennen. Gleiches gilt für Vorsorgeverträge mit Bestattern, bei denen die entsprechende Summe für die Bestattung zweckbestimmt, verbindlich und vom übrigen Vermögen getrennt zurückgelegt wird. Das Geld kann dazu bei Treuhandstellen hinterlegt, aber zum Beispiel auch in Form eines Sparguthabens abgetreten werden. 

 

(Quelle: aeternitas.de)

Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen. 


 

Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen

Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden


Dass Trauer in bestimmten Phasen verläuft, ist ein Mythos. Dennoch ist diese Lehre allgegenwärtig. Trauernde laufen dadurch Gefahr, an ihrem eigenen Erleben zu zweifeln.

Längst widerlegt, immer noch populär: Trauerphasen
Glaube an Trauerphasen kann Trauernden schaden

Internetseiten, Ratgeber und selbst Lehrbücher verbreiten, dass "die" Trauer in bestimmten Phasen verläuft. Phasenmodelle gehen davon aus, dass für eine gewisse Zeit bestimmte Themen oder Aufgaben vorherrschend sind. Diese müssten durchlitten und erfolgreich bearbeitet werden, damit der Übergang in die nächste Phase möglich wird. "Die Praxis zeigt jedoch, dass sich Trauer nicht in ein festes Schema pressen lässt", kritisiert die Diplom-Psychologin Hildegard Willmann vom Beirat des Trauerportals www.gute-trauer.de, das von der Verbraucherinitiative Aeternitas ins Leben gerufen wurde. 

Die Lehre von den Trauerphasen kann Trauernden sogar schaden, weil sie zu rigiden Normen über "richtiges" Trauern führt. Wer nicht der Norm entspricht - und das sind vermutlich fast alle Trauernden -, zweifelt möglicherweise, ob sein Erleben normal ist. Auch das soziale Umfeld kann irritiert reagieren, wenn Hinterbliebene sich nicht entsprechend der erwarteten Phasen verhalten. Dann heißt es schnell, jemand habe eine Phase übersprungen, habe einen Rückfall oder sei in einer Trauerphase stecken geblieben. "Besonders Menschen, die gut mit einem Verlust umgehen können - und das sind ungefähr 50 Prozent -, werden durch Phasenmodelle pathologisiert", erklärt Willmann. Trauerphasen sind dennoch populär - vielleicht weil Menschen überschaubare, lineare Modelle bevorzugen. 

Über Erkenntnisse wie die zu den Trauerphasen berichtet das Internetportal www.gute-trauer.de. Dieses wurde komplett neu gestaltet und soll so noch übersichtlicher als Anlaufstelle für Trauernde und am Thema interessierte Menschen dienen. Die Besucher der Seite werden darin unterstützt, eigenverantwortlich und natürlich mit Lebenssituationen wie Tod und Trauer umzugehen. Darüber hinaus finden Sie im Portal zahlreiche Anlaufstellen für Betroffene und eine Vielzahl an Literatur zum Thema. 

(Quelle: aeternitas.de/Pressenmitteilung)

Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann. 

Über Erkenntnisse wie die zu den Trauerphasen berichtet das Internetportal www.gute-trauer.de. Dieses wurde komplett neu gestaltet und soll so noch übersichtlicher als Anlaufstelle für Trauernde und am Thema interessierte Menschen dienen. Die Besucher der Seite werden darin unterstützt, eigenverantwortlich und natürlich mit Lebenssituationen wie Tod und Trauer umzugehen. Darüber hinaus finden Sie im Portal zahlreiche Anlaufstellen für Betroffene und eine Vielzahl an Literatur zum Thema. 

(Quelle: aeternitas.de/Pressenmitteilung)

Bis auf eine Studie aus dem Jahr 2007 an der amerikanischen Yale-Universität wurden Trauerphasen nie empirisch überprüft. Die These, dass nacheinander die bekannten Phasen "Nicht-glauben-können", "Sehnsucht", "Ärger", "Depression" und "Akzeptanz" auftreten, konnte nicht belegt werden. Am meisten überraschte die Forscher das Ergebnis, dass Akzeptanz von allen Werten am stärksten ausgeprägt war - und zwar von Anfang an. Dies steht in krassem Widerspruch zur Phasentheorie, nach der Akzeptanz erst am Ende eines mühsamen Anpassungsprozesses für möglich gehalten wird. Andere Forscher fanden in einer Langzeitstudie eine Reihe verschiedener typischer Verlaufsformen. Sie sprechen von "Diversität" und meinen damit, dass "normale" Trauer eine große Vielfalt möglicher Verläufe, Themen, Widersprüche, Pendelbewegungen, Intensitäten und Zeitspannen umfassen kann. 

Alternative Bestattungsart exclusiv
im Bestattungssinstitut Hovorka

Mehr Informationen

Das Bestattungsinstitut Hovorka beteiligt sich an der KUKUHU 2022

zur diesjährigen Kunst-und Kulturwoche in Henstedt-Ulzburg haben auch wir wieder etwas vorbereitet.

Am Donnerstag, den 9 Juni ab 18:00 Uhr  wird das DUO "acoUStics" im Memorium Am Friedhof 5 in Henstedt musikalisch und gesanglich unterhalten.

Freut Euch auf einen abwechslungreichen Abend voller Akustikversionen bekannter und auch wenig bekannter Songs, gespielt mit Gitarre, KLavier und Cajon.

25.10.2014

Schon mal überlegt was mit Facebook und Co passiert, wenn man nicht mehr da ist?

Das Bestattungsinstitut Hovorka informiert......

Wir hinterlassen Spuren im Netz  und Verträge, die wir geschlossen haben gelten häufig über den Tod hinaus.....

Fast jeder hat schon mal im Internet einen Vertrag geschlossen, und sei es nur das anmelden eines E-Mail Accounts, einen Kauf getätigt und noch andere Dinge mehr.......Hinterbliebene haben dann nicht mehr den Überblick.

Und Überraschungen warten an allen Ecken.

 

Mehr Informationen gibts hier....

19.03.2015

Bestattungskosten von der Steuer absetzen

Ausgaben für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden, sofern die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod des Angehörigen zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind.



Angerechnet werden aber nur zwangsläufige Bestattungskosten, die unmittelbar mit der eigentlichen Beerdigung zusammenhängen, und keine Aufwendungen zum Beispiel für Traueressen, Trauerkleidung oder sehr aufwendige Grabstätten.

20.10.2014

Das Bestattungsinstitut Hovorka hat im November einen besonderen Gast in seinen Räumen

Lynn Parker stellt sich vor und gibt einen Einblick in die Arbeit eines Mediums

Lynn Parker ist seit 19 Jahren  mit ihrer medialen Fähigkeit in Großbritannien und auch weiter international unterwegs.

Gibt es ein Leben nach dem Tod?

Lynn Parker versucht den Beweis zu liefern. Sie wird uns am Freitag, dem 07.11.2014, von 19.00 bis 20.30 Uhr ihre Fähigkeiten demonstrieren (Eintritt: 20 €). Vielleicht ist die eine oder andere Botschaft für Interressierte dabei? Eine Übersetzerin wird aus der englischen Sprache ins Deutsche übersetzen.

Am darauffolgenden Sonnabend und Sonntag von jeweils 10.00 bis 18.00 Uhr bietet Lynn Parker zudem einen medialen Workshop an. An diesem Wochenende zeigt Lynn auf einfache Art, wie jeder Mensch mit der geistigen Welt in Kontakt treten kann. Lynn ist eine passionierte Dozentin und bringt, ob Anfänger oder Fortgeschrittene, jeden an sein persönliches Ziel. (Kosten: ganzes Wochenende 180 € oder 1 Tag 90 €)

Genauso besteht auch die Möglichkeit, am Montag, dem 10.11.2014, Einzelsitzungen zu buchen. Hierbei handelt es sich um eine persönliche Sitzung, bei der entweder Kontakt zu einem Verstorbenen hergestellt und Botschaften übermittelt werden oder geschaut wird, wohin der Weg einen führt . (Kosten: 50 € pro halbe Stunde zzgl. 10 € für Übersetzung ins Deutsche - wahlweise!)

Falls Interesse besteht, ist es aufgrund der begrenzten Plätze erforderlich, sich für die jeweiligen Veranstaltungen vorher anzumelden.

Anmeldungen bitte über E-mail an: claudia.murdoch@web.de.

 

 

 

 

28.06.2014

TAG der OFFENEN TÜR

Wagen Sie einen Blick hinter die Kulissen

von 11:00 bis 16:00 Uhr

Treten Sie näher und schauen Sie hinter die Kulissen

Abschied und Trauer gehören in das Leben genauso wie die Geburt

wir wollen ihnen zeigen wie wir arbeiten und was so alles möglich ist.

Sargbemalung

Urnenbemalung

Memorabilia

Totenmasken 

Trauerkultur 

Vorsorgemöglichkeiten

Bestattungsarten

Schauen Sie einfach vorbei und Informieren Sie sich über uns ...

unverbindlich und zwanglos.

Seien Sie unser Gast

  • 1
Mitgliedsbetrieb
Wir bieten gesicherte Vorsorgen an.

Vorsorge

Sterbegeld Versicherung

Sterbegeld-Versicherung

Wir sind MItglied im Bund Deutscher Bestatter

zur Webseite

© 2023 - Bestattungsinstitut Hovorka

Impressum | Datenschutz

  • Sterbefall
    Sterbefall

    Wenn ein aktueller Sterbefall eingetreten ist........

    hier gibt es Hilfe.

    Hier Drücken

  • Facebook besuchen

  • Google +

  • Anrufen

  • Unternehmen
    • Unser Bestattungsinstitut
      • Memorium®️ am Friedhof
    • Memorium am Friedhof
    • Unser Team
      • Richard Hovorka
      • Mervi Amelow
      • Julia Puls
      • Emily Russow
      • Kyra Kreutzfeldt
      • Kasumi
    • Sterbefall
    • Unsere Leistungen im Trauerfall
    • Leistungen
    • Vorsorge
    • Trauer
    • Neues & Interessantes
      • Bestattungsverfügung
      • Sozialamt und Sterbegelversicherung
      • Wir kümmern uns um den Digitalen Nachlass
      • Haben sie schon mal an Vorsorge gedacht?
    • Veranstaltungstermine
    • Kontakt
    • Gedenkseite
  • Sterbefall
    • Sterbefall was ist Wichtig zu wissen ?
    • Bestattungsform
      • Erdbestattung
      • Feuerbestattung
      • Seebestattung
      • Waldbestattung
      • Baumbestattung Tree of Life
      • Reerdigung
    • Erbrecht
      • Erblotse
    • Gesetzliche Erbfolge
      • Digitales Erbe
    • Trauer Knigge
      • Trauertexte
    • Digitales Erbe
    • Wenn ein Kind stirbt
    • Wahl des Friedhofes
      • Friedhöfe im Kreis Segeberg
      • Friedhöfe im Kreis Pinneberg
      • Friedhöfe in Kreis Stormarn
      • Friedhöfe der Stadt Hamburg
  • Leistungen
    • Bestattungskostenrechner
    • Särge und Urnen
    • Blumen und Kränze
    • Fingerprint Schmuck
    • Digitales Erbe
      • Formalitätenportal
    • Bestattungsfinanz
  • Vorsorge
    • Bestattungsvorsorge
    • Bestattungsarten
    • Treuhand
    • Sterbegeld-Versicherung
    • Letzter Wille zur Beisetzung
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Notfallmappe des Seniorenbeirats He-U
  • Trauer
    • Was ist Trauer?
    • Symbole der Trauer
    • Symbolik der Blumen
      • Symbolik der Bäume
      • Schleifentexte
    • Trauermusik
      • Klassische Musik
      • Moderne Musik
      • Kirchliche Musik
      • Deutsche Musik und Balladen
    • Empfehlungen zur Trauerliteratur
    • Memoria
      • Fingerprint Schmuck
    • Trauer Knigge
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Gedenkseite
  • Kundenportal
OK

Unsere Website verwendet Cookies um eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste zu ermöglichen. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese verwenden. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.