Häufige Fragen und einfache Antworten.
- Ruhe bewahren und Arzt rufen (Todesfeststellung).
- Bestattungsinstitut Hovorka kontaktieren – wir sind 24/7 erreichbar und leiten die nächsten Schritte ein.
- Wichtige Dokumente bereitlegen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.).
Umfassende Auswahl:
- Erd-, Feuer-, See- und Waldbestattungen. Sowie die 3te Bestattungart Reerdigung und die TRee of LIfe Baumbestattung.
- Individuelle Beratung zu jeder Bestattungsart und den jeweiligen Abläufen.
- Berücksichtigung persönlicher Wünsche und regionaler Besonderheiten in Henstedt-Ulzburg und Umgebung.
Die Kosten variieren je nach Bestattungsart, Umfang der Leistungen und individuellen Wünschen.
Wir bieten eine Transparente Kostenaufstellung und ausführliche Beratung im persönlichen Gespräch.
und Möglichkeiten zur Finanzierung und Unterstützung bei Anträgen.
- Definition: Vorausschauende Regelung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten.
- Vorteile: Entlastung der Angehörigen, finanzielle Absicherung, persönliche Wünsche werden garantiert.
Wir Beratung zu allen Aspekten der Vorsorge.
- Personalausweis des Verstorbenen.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners).
- Krankenkassenkarte, Rentenbescheid.
- Bei Bedarf: Bestattungsvorsorgevertrag, Testament.https://www.trauerheimat.de/de/sterbefall/-sterbefall-was-ist-wichtig-zu-wissen-/
Unter dem Digitalen Erbe versteht man die Spuren, die man im Internet/WWW hinterläßt.
Einträge bei Instagram/Facebook oder andern Plattformen.
Onlineverpflichtungen wie Mitgliedschaften oder auch Bankkonten bei Online Banken und institutionen.
Kurzum alle Spuren, die wir im Netz hinterlassen.
Ein Treuhandkonto für Bestattungen ist eine sichere Anlageform der Bestattungsvorsorge. Du zahlst zu Lebzeiten Geld für die Bestattung ein. Dieses wird treuhänderisch verwaltet und zweckgebunden angelegt, wodurch es vor dem Zugriff Dritter (z. B. dem Sozialamt) geschützt ist und im Todesfall ausschließlich für die Bestattungskosten ausgezahlt wird.
Je nach Bundesland gibt es Ausnahmen. Dies ist Länderrecht.
Insgesammt darf eine Bestattung nur auf einem Friedhof vorgenommen werden.
Friedhöfe sind Beispielsweise Gemeindliche oder Kirchliche Friedhöfe, Bestattungswälder und Seebeisetzungsgebiete.
Man muß auf das jeweilge Bestattungsrecht des Bundeslandes wo bestattet werden soll schauen.
Im Prinzip JA, wenn das Bestattungsrecht es erlaubt.
In Schleswig-Holstein ist dies nur auf Friedhöfen und auf hierfür vorgesehenen Flächen möglich.
Die 2te Leichenschau dient dazu, vor einer Transformierung des Körpers durch Feuer oder bei der Reerdigung alle möglichen Fragen im Zusammenhang mit den Todesumständen zweifelsfrei auszuräumen, da diese später nicht mehr zu klären sind.
Rein rechtlich gesehen könne Angehörige dies selber tun, allerdings sind hierfür Vorraussetzungen von Nöten.
Sie benötigen dafür ein geeignetes Fahrzeug ( Bestattungskraftwagen oder Leichenwagen).
Entsprechendes regeln wiederum die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Die Kremations rückstände bei der Einäscherung richten sich ein wenig nach dem Körpergewicht des Verstorbenen.
In der Regel zwischen 3 und 4,5 Kilo Asche kommen da zusammen.
Das Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht allen Bürgern mit rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen
Das Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht auch allen Bürgern in Kaltenkirchen mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen.
Das Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht auch allen Bürgern in Quickborn mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen.
Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht auch allen Bürgern in Norderstedt mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen.
Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht auch allen Bürgern im Kreis Segeberg mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen.
Ja das geht. Mit der Tree of LIfe® Baumbestattung des Bestattunginstituts Hovorka geht das.
Wir sind Exclusivpartener für den Kreis Segeberg und beraten Sie hierzu gerne.
Einfach mal Anrufen und wir klären auf.
Die Reerdigung ist eine Bestattungsform, welch zur Zeit nur in Schleswig-Holstein durchgeführt werden darf.
Hierbei wird der Körper in einem Kokon sanft mit Natürlichen Substraten innerhal von 30 Tagen ohne zusätzlicher Energie sanft in Erde transformiert.
Das Bestattungsinstitut Hovorka und das Team Trauerheimat hat bereits einige Erfahrung mit diesem Verfahren.
Einfach mal Kontakt aufnehemn undter www.trauerheimat.de oder Anrufen.
Ja und Nein.
Ja , der inhalt einer Urne ist das was vom Körper übrig bleibt und befindet sich gänzlich darin.
Und Nein, es ist keine Asche darin, sonder nur der Mineralische Bestandteil der Knochen und keine Asche, da alles brennbare im Rauch der Verbrennung aufgeht.
Je nach Länderrecht kann man auch ohne Sarg auf einem Friedhof beisetzen( Tuchbestattung).
Dies regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer und die entsprechenden Regelungen der Friedhöfe.
Das Bestattungsinstitut Hovorka hat seinen Sitz in Henstedt-Ulzburg und steht auch allen Bürgern in Bad Bramstedt und Umgebung mit Rat und Tat rund um die Uhr zur Verfügung.
Wir sind immer unter 04193-4915 zu erreichen.
Dies ist leider nicht erlaubt, da das Bestattungsrecht eine Seebeisetzungsurne vorschreibt.
Diese soll die Gesamte Asche in einem verschlossen Behältnis auf den Meeresboden absinken lassen erst dort sich auflösen.
Ja es gibt ein vielfältige Anzahl von Errinnerungstücken/ Memoria wie zum Beispiel:
- FINGERPRINTSCHMUCK
- ASCHESCHMUCK
- TOTENMASKEN
- ERINNERUNGSKRISTALLE
- ERINNERUNGSDIAMANTEN
- HAARSCHMUCK
Der Verstorbene gehört den Angehörigen und darf je nach Länderrecht bis zu 36 Stunden im Hause bleiben, damit die Anverwandten Abschied nehmen können.
Dabei sind die klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen.
Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. (Schleswig-Holstein,Hamburg, Niedersachsen)
In vielen Bestattungsinstituten gibt es entsprechende Räumlichkeiten für die Abschiednahme.
Alternativ wird dies auch auf Friehöfen angeboten.
Jeder Verstorben kann auch ins Ausland überführt werden.
Je nachdem wohin , sind die entsprechenden Vorschriften hierfür zu beachten.
Hierfür sollte man sich über die damit verbunden Kosten beim Bestatter informieren, da diese erheblich sein können.
Je nachdem in welchem Bundesland man sich befindet ist dies möglich. z.Zt. Nur in Rheinland Pfalz.
Der Grundsatz, das Asche unteilbar ist ist hier allgemein gültig.
Im Regelfall die sog. Bestattungspflichtigen ( Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Partner).
Je nach Bestattungsrecht der Länder kann dies unterschiedlich sein.
Es dürfen persönliche Gegenstände mitgegeben werden, genauso auch Bekleidung.
Man sollte aber auf die Umweltverträglichkeit achten ( Natürliche und vergängliche Materialien).
Je nachdem wo die Trauerfeier stattfindet, sollte man schauen ob es geeignete Räumlichkeiten ( Restaurants, Dorfgemeinschaftshäuser o.ä. ) gibt.
In Henstedt-Ulzburg bieten wir das "Memorium® am Friedhof" für diesen Zweck an.
Nein, muss man nicht.
Aber ein Redner oder eine Rednerin ist in den meissten Fällen eine gute Möglichkeit den individuellen Abschied ohne Stress zu organisieren.
Viele entscheiden sich dafür und bereuen diese nicht. Unsere Empfehlung.
Es gibt zwar die Friedhofspflicht in Deutschland, aber keine Zwang den örtlichen Friedhof zu nutzen.
Gleichfalls hat man aber das Recht als Bewohner des Ortes auf dem örtlichen Friedhof beigestzt werden.
Diese wird vom zuständigen Standesamt des Sterbeortes ausgestellt, wird aber in der Regel vom Bestatter besorgt.







